Ausgangssperre ab 16.12.

Aufgrund der neuen Festlegungen im Eskalationsplan des Landes Hessen, wird im Rheingau-Taunus-Kreis eine neue Allgemeinverfügung erarbeitet, deren Inhalt insbesondere eine Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr im gesamten Kreisgebiet, also auch bei uns in Hohenstein beinhalten wird.

Die (vorbereitete) Allgemeinverfügung des Kreises sieht vor:

  1. In der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr früh darf die eigene Wohnung nur noch aus gewichtigen Gründen verlassen werden (nächtliche Ausgangsbeschränkung).
    Gewichtige Gründe sind insbesondere,
  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • die Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

und

  • Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztägig untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt ab 16.12. in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona