Das Wahlamt ist aufgrund der Kommunalwahl 2026 wie folgt besetzt:
29.12.2025 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
30.12.2025 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
02.01.2026 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
05.01.2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Wahlamt ist aufgrund der Kommunalwahl 2026 wie folgt besetzt:
29.12.2025 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
30.12.2025 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
02.01.2026 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
05.01.2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Rathaus sowie der Bauhof der Gemeinde Hohenstein sind in der Zeit vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026 geschlossen.
In dringenden Fällen (Notfällen) sind die Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Friedhofsamt und Bauhof wie folgt telefonisch erreichbar:
Friedhofsamt: Frau Barth, 0151-67755505
Bauhof: Herr Guckes, 0160-3635061
Am 5. Januar 2026 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hohenstein wieder zu den gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten zur Verfügung.
Kurz & Wichtig
Alle Räum- und Reinigungspflichtigen müssen bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in ausreichender Breite freiräumen, sodass der Verkehr nicht stärker als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO), in denen kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Bei unbebauten Grundstücken ist der Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich.
Bei einseitigen Gehwegen besteht eine jährliche Wechselpflicht:
Die maßgebliche Gehwegfläche ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung.
Bei gegenüberliegenden Grundstücken wird deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zugerechnet (§ 10 Abs. 3 StrRS).
Für jedes Hausgrundstück ist zudem ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in mindestens 1,25 m Breite freizuhalten (§ 10 Abs. 6 StrRS).
Es ist nicht erlaubt, Schnee oder Eis auf die Fahrbahn oder andere öffentliche Verkehrsflächen zu werfen oder dort einzulagern.
Damit der Winterdienst sicher und vollständig räumen kann, bitten wir:
Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge auf Privatflächen, um den Winterdienst nicht zu behindern.
Wenn ein Räumfahrzeug durch ein geparktes Fahrzeug blockiert wird, kann die Räumung auf diesem Straßenabschnitt eingestellt werden, um Schäden zu vermeiden.
Besonders enge Bereiche in Strinz-Margarethä
Hier sollte nicht geparkt werden:
Die Verkehrsbehörde kann bei Bedarf kurzfristig Haltverbote einrichten.
Zulässige Streumittel:
Salz darf lediglich in geringen Mengen und nur zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Alle Streurückstände sind spätestens nach der Frostperiode durch die Pflichtigen zu entfernen.
Die Pflichten gelten:
Wenn kein Schnee liegt:
Die vollständige Straßenreinigungssatzung (StrRS) finden Sie:
Hinweise der Gemeinde Hohenstein
Zu Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Gemeinde Hohenstein die Bürgerinnen und Bürger auf folgendes hinweisen:
Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen und Wegen parken, so abgestellt sein, dass eine Durchfahrbreite von mindestens 3 Meter sichergestellt ist, da sonst eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge nicht möglich ist!
Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.
Aufgrund der derzeitigen Verlegung der Glasfaserkabel kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen in allen Straßen in Breithardt kommen. Meist finden die Arbeiten im Gehweg oder bei halbseitiger Straßensperrung statt.
Im Bereich “Glockengasse” und “Adolfstraße” kann die Verlegung nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Verkehrsregelung geschieht auf Anordnung der Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises mittels Lichtsignalanlage in Umleitungsführung durch die jeweils freie Straße.
Wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mitteilt, werden zum 01.01.2026 die Leerung der gelben Tonnen durch das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen K+R Umwelt GmbH übernommen.
Hierzu werden von der K+R Umwelt GmbH ab der nächsten Woche neue gelbe Tonnen
verteilt, die allerdings erst ab Januar 2026 zur Entsorgung bereitgestellt werden dürfen.
Ein entsprechender Aufkleber ist an den Tonnen angebracht. Die „alten“ gelben Tonnen werden vom bisher beauftragten Unternehmen, Remondis GmbH & Co. KG, nach der
letzten Leerung im Dezember sukzessive eingesammelt.
Update: Die Verteilung in Hohenstein erfolgt in der KW 51.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Fa. K+R-Umwelt: www.kr-umwelt.de
Hierzu auch noch die Pressemitteilung der Firma K+R Umwelt: Pressemitteilung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Donnerstag, 6. November 2025, fand eine Informationsveranstaltung der Firma NeXtWind Management GmbH gemeinsam mit HessenForst als Flächeneigentümer statt. Thema waren die geplanten Windenergieanlagen im Gebiet zwischen Burg-Hohenstein und Bad Schwalbach.
Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier ansehen: 2025_NxW Vorstellung Erweiterung Hohenstein_vShare
Wann: Dienstag, 04. November 2025 ab 19:30 Uhr (Einlass ab 19:00 Uhr)
Wo: Gemeindezentrum in Breithardt.
Tagesordnung:
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
gez. Sebastian Reischmann, Vorsitzender der Gemeindevertretung
gez. Patrick Berghüser, Bürgermeister
Am 29. Oktober 2025 und am 12. November 2025 fährt das Hohensteiner Bus´je nachmittags nicht. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Bürgerbüro bleibt von Montagnachmittag (13. Oktober) bis einschließlich Donnerstag (16. Oktober) krankheitsbedingt geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis!