Brut- und Setzzeit seit 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/
Bundeswehrübung in Hohenstein
Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bundeswehr voraussichtlich bis Ende dieser Woche im Rahmen des NATO-Manövers auch in Hohenstein Übungen durchführt. Die Übungen sind uns angekündigt, es besteht daher kein Grund zur Sorge!
Sirenenprobealarm am 30.03.2024
Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.
Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet am letzten Samstag im März im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.
Der nächste Probealarm ist somit am Samstag, 30. März 2024 um die Mittagszeit. Die Entwarnung der Bevölkerung ist ca. 30 Minuten nach dem Probealarm.
Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:
- Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
- Nachbarn verständigen
- Kinder ins Haus holen
Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.
Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale sehen Sie oben.
Motorsägenlehrgang am 05.04.2024
Der Forstbetrieb der Gemeinde Hohenstein bietet am 05.04.2024 von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr einen Motorsägenkurs im Rathaus, Sitzungsraum, Schwalbacher Str. 1 in Hohenstein Breithardt an. Wichtig ist, dass dieser Lehrgang nur zur Brennholzaufarbeitung im Hohensteiner Wald berechtigt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt. Vormittags erfolgt eine theoretische Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und zur Motorsägentechnik.
Nachmittags werden praktische Übungen im Wald durchgeführt. Die Teilnehmer versorgen sich selbst mit Pausenvesper.
Jeder Teilnehmer bringt seine eigene Motorsäge und Schutzausrüstung mit. Diese besteht aus:
• Helm mit Sicht- und Gehörschutz
• Handschuhe
• Schnittschutzhose
• Schnittschutzstiefel (Sicherheitsschuhe mit reiner Stahlkappe sind nicht ausreichend).
Der Erwerb des Zertifikates ist für Teilnehmer ab 18 Jahre möglich.
Der Erwerb dieses Zertifikats berechtigt lediglich zur Aufarbeitung von Brennholz im Hohensteiner Wald.
Kosten 95,- €
Anmeldung: PDF-Datei
Die ausgefüllten Anmeldebögen senden Sie bitte an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1. 65329 Hohenstein, oder per Fax: 06120-2940 oder Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bewerber erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung oder -absage. Die Teilnahme ist nur nach Eingang der Teilnehmergebühr möglich.
Vorreservierungen sind nicht möglich!
Aufruf zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Regionalbudgets 2024
Auch im Jahr 2024 hat die LEADER-Region Taunus die Möglichkeit, Privatpersonen, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten “Regionalbudgets” anzubieten.
Infos hier als PDF-Datei
Rathaus am 15.01.2024 vormittags geschlossen
Aufgrund einer internen Schulung ist das Rathaus am Montag, 15.01.2024 am Vormittag geschlossen. Ab 13 Uhr sind wir wieder für Sie da!
Neue Gebühr für Reisepässe ab 01.01.2024
Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Pass-/Ausweiswesen wurde beschlossen, dass die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass ab 01.01.2024 70,- € (statt bisher 60,- €) beträgt. Sämtliche Zuschläge wie beispielsweise für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Expressausstellung bleiben unverändert.
Hohensteiner Bus´je an Weihnachten und Silvester
In diesem Jahr können wir Ihnen an Weihnachten (24., 25. und 26.12.2023), Silvester und Neujahr leider keine Fahrten mit unserem Hohensteiner Bus´je anbieten.
Die Bus´je Fahrer/innen und die Belegschaft des Bürgerbüros wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!
Bürgerbüro aufgrund von Schulungen geschlossen
Aufgrund von Schulungen ist das Bürgerbüro an folgenden Tagen nicht erreichbar:
Dienstag, 14.11.2023, keine Terminvereinbarung möglich
Mittwoch, 15.11.2023, Bürgerbüro geschlossen
Donnerstag, 23.11.2023, keine Terminvereinbarung möglich
An diesen Tagen ist auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) wurde geregelt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 entfällt.
Stattdessen wird ab diesem Zeitpunkt für Kinder jeden Alters ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis ausgestellt. Bei Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel ein Personalausweis. Reisepass und Personalausweis sind für Kinder 6 Jahre gültig. Allerdings sollte ein neues Dokument auch vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, falls sich das Aussehen des Kindes so stark verändert hat, dass es nicht zweifelsfrei durch das Bild im Dokument identifiziert werden kann. Dies vermeidet etwaige Probleme bei Reisen.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, mit welchem Dokument eine Einreise in das jeweilige Land möglich ist. Informationen finden Sie hierzu in den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise