Leider erleben wir momentan auch beim Wald eine „Zeitenwende“ und auch diese steht unter keinem guten Stern. Sie alle kennen die vielen traurigen Waldbilder. Die Forstleute des staatlichen Forstamts Bad Schwalbach engagieren sich mit viel Herzblut und Fachwissen für einen zukunftssicheren Wald, der zum Klimawandel passt. Hierbei gilt es, viele große Herausforderungen zu meistern. Am Freitag, 12. Mai, um 15.00 Uhr, bietet Forstamtsleiter Ulrich Kreuzer einen Spaziergang durch ihren Wald der Gemeinde Hohenstein an. Wir treffen uns am Parkplatz „Sechsarmiger Stock“ an der Landstraße zwischen Breithardt und Born. Gemeinsam wollen wir uns schöne und schwierige Facetten des Gemeindewaldes anschauen. Die Dauer wird zwei bis drei Stunden betragen, auch von der Anzahl der Fragen und der Diskussionsfreude abhängig. Festes Schuhwerk sollten Sie tragen und gut zu Fuß sein. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 1. Mai per E-Mail bei Frau Jadatz (tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de) oder telefonisch unter 06120-2920 an.
Motorsägenlehrgang am 21.04.2023
Der Forstbetrieb der Gemeinde Hohenstein bietet am 21.04.2023 von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr einen Motorsägenkurs im Rathaus, Sitzungsraum, Schwalbacher Str. 1 in Hohenstein Breithardt an. Wichtig ist, dass dieser Lehrgang nur zur Brennholzaufarbeitung im Hohensteiner Wald berechtigt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt. Vormittags erfolgt eine theoretische Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und zur Motorsägentechnik.
Nachmittags werden praktische Übungen im Wald durchgeführt. Die Teilnehmer versorgen sich selbst mit Pausenvesper.
Jeder Teilnehmer bringt seine eigene Motorsäge und Schutzausrüstung mit. Diese besteht aus:
• Helm mit Sicht- und Gehörschutz
• Handschuhe
• Schnittschutzhose
• Schnittschutzstiefel (Sicherheitsschuhe mit reiner Stahlkappe sind nicht ausreichend).
Der Erwerb des Zertifikates ist für Teilnehmer ab 18 Jahre möglich.
Der Erwerb dieses Zertifikats berechtigt lediglich zur Aufarbeitung von Brennholz im Hohensteiner Wald.
Kosten 85,- €
Anmeldung:
Hier finden Sie den Anmeldebogen als PDF-Datei.
Die ausgefüllten Anmeldebögen senden Sie bitte an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1. 65329 Hohenstein, oder per Fax: 06120-2940 oder Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bewerber erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung oder -absage. Die Teilnahme ist nur nach Eingang der Teilnehmergebühr möglich.
Vorreservierungen sind nicht möglich!
Rathaus ab sofort wieder geöffnet – geänderte Öffnungszeiten
Ab sofort ist das Rathaus für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. Montags und freitags von 07.30 – 11.30 Uhr sowie montags von 13.00 – 15.00 Uhr und mittwochs von 15.30 – 18.30 Uhr finden wieder offene Sprechstunden im Rathaus statt (mit evtl. Wartezeiten). Dienstags und donnerstags erfolgt der Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren. Die Online-Terminvergabe finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt Gemeinde – Online-Terminvergabe bzw. direkt über diesen Link.
Schädlingsbekämpfung / Rattenbekämpfung im April 2023
Ab der 16./17. Kalenderwoche lässt die Gemeinde Hohenstein die Firma Diefenbach Bautenschutz & Schädlingsbekämpfung die jährliche Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Gemeinde Hohenstein durchführen. Die Rattenköder werden so ausgelegt, dass Kinder und Haustiere nicht mit Ihnen in Kontakt kommen können.
Sollten Sie verstärkt Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz feststellen, bitten wir um Mitteilung per Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de oder telefonisch unter 06120-2920.
Ihr Ordnungsamt
Fahr zur Aar am Sonntag, 28. Mai 2023 (Pfingsten)
Autofrei und Spaß dabei – auf der B 54 zwischen Diez und Taunusstein.
Nach drei Jahren pandemiebedingter Pause wird es dieses Jahr wieder eine Neuauflage des beliebten autofreien Sonntags auf der B 54 geben.
Die Arbeitsgruppe „Fahr zur Aar“ arbeitet bereits seit Monaten an den Vorbereitungen, damit Sie wieder einen spannenden und abwechslungsreichen Tag im Aartal verbringen können.
Die Veranstaltung findet von 10 bis 18 Uhr statt. Wer Ideen für das Programm hat oder die Strecke mit einem Stand bereichern möchte, kann sich für den Bereich zwischen Born und Burg-Hohenstein (Unterdorf) bis Donnerstag, 30. März bei der Gemeinde Hohenstein, Tel. 06120 / 2923, Herrn Rejszer, E-Mail: jens.rejszer@hohenstein-hessen.de melden.
Wir freuen uns auf Ihre Angebote.
Angeleint durch Wald und Feld: Regeln während der Brut- und Setzzeit
Beginn der Brut- und Setzzeit ab 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden.
Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de, Tel.: 0178 / 160 07 20. Weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/
IHK Aktion “Heimat shoppen”
Auch in diesem Jahr wird wieder die erfolgreiche, bundesweite IHK-Aktion “Heimat shoppen” stattfinden. Die Aktion, die bereits 2014 ins Leben gerufen wurde, hat sich deutschlandweit zur größten Imagekampagne für den stationären Einzelhandel sowie für Dienstleister und Gastronomen entwickelt. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: https://www.heimat-shoppen.de/ sowie auf der Homepage der IHK Wiesbaden für den regionalen Bezug.
Am zweiten Wochenende im September (8. und 9. September) sollen gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen und Gewerbevereinen der stationäre Handel sowie die Gastronomie in ein besonderes Licht gerückt werden und die Bevölkerung auf das vielfältige Angebot vor der Haustür aufmerksam gemacht werden. Nach erfolgreichen Aktionen der beiden vergangenen Jahre möchte die IHK Wiesbaden wieder gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die lokalen Betriebe unterstützen, denn sie leisten einen großen Beitrag, damit unsere Gemeinde und unsere Heimat lebenswert und attraktiv sind.
Organisierte Shopping-Touren, eine Stadtrallye, Rabatte und Gutscheine sind nur einige der möglichen Aktionen, die beim „Heimat shoppen“ von den Teilnehmenden realisiert werden könnten. Daneben werden unter anderem Einkaufstüten im „Heimat shoppen“-Design oder Bierdeckel mit passenden Motiven auf die Aktion aufmerksam machen.
Die Gemeinde Hohenstein wird in diesem Jahr erstmalig an der Aktion teilnehmen, die Veranstaltung ist für die teilnehmenden Händler und Gastronomen kostenfrei.
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb also Lust haben, an der Aktion teilzunehmen, geben Sie uns bitte bis zum 08. März 2023 schriftlich eine Rückmeldung:
Per Post an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein oder per E-Mail an simone.lenz@hohenstein-hessen.de.
Bürger pflanzen mit HessenForst neue Bäume
50 Jahre besteht Hohenstein und der umfangreiche Wald der Gemeinde ist im schwierigsten Zustand seit der Gründung. Ursache dafür sind Hitze, Trockenheit und dadurch begünstigt der Borkenkäfer. Unser Forstdienstleister, HessenForst, arbeitet intensiv an einer Trendwende. Und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kindern, können mithelfen. Denn HessenForst möchte mit Ihnen am 18. März, ab 11.00 Uhr, in der Abteilung 102, hauptsächlich Eichen pflanzen. Wer kann, bringt gerne einen Spaten oder Hacke mit, aber es sind auch Pflanzgeräte vorhanden. An waldtaugliche Kleidung und festes Schuhwerk denken Sie bitte. Parken Sie am Parkplatz des Ruheforstes oder, wenn Sie gegenüber in den Wald fahren, nach 300 m auf dem freien Platz vor der Hackschnitzelhalle. Folgen Sie zu Fuß dem festen Waldweg, der an der Halle nach rechts abknickt. Hier folgen Sie der Beschilderung noch weitere 400 m und sind an der Fläche, die bepflanzt werden soll. Offizielle Anfangszeiten sind 11.00 und 13.00 Uhr, Sie können aber auch zwischendurch einsteigen, Ende der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass Sie sich bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Tatjana Jadatz unter 06120-2920 oder tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de bis zum 1. März für die Veranstaltung anmelden. Vielen Dank für ihre Mithilfe.
Vorschläge zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie zur Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Schwalbach und Landgericht Wiesbaden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 17. März 2023 beim Bürgerbüro der Gemeinde Hohenstein, (Tel.: 06120/2926). Ein Formular und weitere Informationen können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Neuer Sachbereich in der Gemeinde Hohenstein
Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Dezember 2022 wurde die Verwaltung damit beauftragt, neue Aufgabenstellungen für die bislang das Jugend- und Seniorenreferat zuständige Mitarbeiterin zu definieren. Bedarfe wurden ermittelt und nun in einem neuen Sachbereich gebündelt. Unter der Bezeichnung „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ bedient die Mitarbeiterin ab sofort abteilungsübergreifend vielfältige Angelegenheiten. Insbesondere ist sie mit Koordinationsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit betraut.
Kontakt: Beate Heiler-Thomas, Telefon: 06120/2924.