Das nächste vorbereitende Treffen zur Gründung einer Bürgerstiftung Hohenstein findet auf Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Sebastian Reischmann am Samstag, 11.02.2023 um 15 Uhr im Grünen Raum in Breithardt statt. Jeder interessierte Hohensteiner ist herzlich dazu eingeladen.
Änderung der Fahrpreise und Fahrzeiten für das Hohensteiner Bus’je ab 05.02.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 eine Fahrpreisanpassung sowie Fahrzeitenreduzierung für das Hohensteiner Bus’je beschlossen.
Unser Hohensteiner Bus´je zeichnet sich durch hohen Komfort durch flexible Fahrzeiten und Haus-zu-Haus-Bedienung aus und besteht seit nun mehr als 20 Jahren.
Die Fahrpreise wurden seit 2015 nicht mehr erhöht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2022 den Antrag der CDU und FWG Fraktion beschlossen, die Erträge (Fahrscheinpreise) auf Erhöhungen zu überprüfen mit dem Ziel, die Kosten um 30.000 € zu reduzieren.
Hinzu kommt der enorme Anstieg der Benzin- und Energiepreise.
Somit müssen wir eine Erhöhung der Fahrpreise und eine Reduzierung der Fahrzeiten umsetzen.
Ab 05. Februar 2023 treten die neuen Fahrpreise und Fahrzeiten in Kraft. Die alten Fahrkarten können auch nach diesem Zeitpunkt unter Zukauf einer Fahrkarte in Höhe des Differenzbetrages i.H.v. 1,50 € verwendet werden.
Hier die einzelnen Preisstufen und neuen Fahrzeiten im Überblick:
Bis 20 Uhr
Innerhalb Hohenstein Erwachsene 3,90 €
Jugendliche 3,00 €
Außerhalb Hohenstein Erwachsene 4,40 €
Jugendliche 3,60 €
Nach 20 Uhr
Innerhalb Hohenstein Erwachsene 4,40 €
Jugendliche 3,60 €
Außerhalb Hohenstein Erwachsene 5,40 €
Jugendliche 4,60 €
Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Nutzung des Bus´je bei entsprechendem Nachweis kostenlos. Ebenso für Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Erwachsener.
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 18:00 bis 22:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen wird kein Fahrdienst mehr angeboten.
Befliegung des Gemeindegebietes mit einer Drohne zur Erstellung hochauflösender Bilddaten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Folge der Starkregenereignisse in der jüngeren Vergangenheit hat sich die Gemeinde entschlossen, das Gemeindegebiet auf mögliche Gefahrenstellen untersuchen zu lassen.
In diesem Zusammenhang sind Datenerfassungen der Oberfläche und des Geländes notwendig, um den Abfluss von starkregenbedingten Wassermengen simulieren zu können.
Für diese Datenerhebungen werden in den kommenden Wochen auch Drohnen eingesetzt, die das Gemeindegebiet überfliegen. Dadurch ist es möglich, Starkregenereignisse realitätsnah zu simulieren. Die Ergebnisse dieser Simulation sollen helfen, auf mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen, um vorbeugende Maßnahmen treffen zu können.
Eingeschränkte Erreichbarkeit zwischen den Jahren
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hohenstein “zwischen den Jahren” nur eingeschränkt erreichbar sind. Grundsätzlich ist die Verwaltung geöffnet, allerdings nur mit vorheriger Terminvergabe.
Im Notfall erreichen Sie die zuständige Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 0151 67755505 und den Bauhofleiter unter Tel.: 0160 3635061.
Sprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Die nächste Sprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Sebastian Reischmann, findet am Mittwoch, den 21.12.2022 um 17:30 Uhr im Gelben Raum der Alten Schule in Breithardt statt.
Die Sprechstunde bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu Beschlüssen der Gemeindevertretung zu stellen.
Um Voranmeldung bis 20.12.2022 wird gebeten (Tel.: 06120/2941 oder per Email: tamara.schmitt@hohenstein-hessen.de)
Ablesen der Wasseruhren zum 31.12.2022
Für die Berechnung des Wasserverbrauches 2022 bitten wir, wie in den vorangegangenen Jahren, um Ablesung des Zählerstandes der Wasseruhr.
Hierfür werden Ablesekarten nur noch an die Grundstückseigentümer versandt (Kalenderwoche 49/50), welche noch keine digitalen Funkzähler installiert haben. Diese Ablesekarten sind bis zum 08. Januar 2023 an die Gemeindeverwaltung zurück zu reichen. Die ausgefüllten Ablesekarten können Sie uns per Post, per Fax oder E-Mail zusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über das Formular auf dieser Homepage erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter dem Punkt Aktuelles „Wasserzähler“, die Möglichkeit der Abgabe des Standes der Wasseruhr.
Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Schmitt (06120-2941) wenden oder eine E-Mail an steueramt@hohenstein-hessen.de senden.
Verlegung der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Die heutige Sitzung des Wirtschaftsausschusses wird verlegt auf Mittwoch, 30.11.2022, 18:30 Uhr (Grüner Raum, Alte Schule Breithardt) da heute sowohl der Vorsitzende als auch der Stellv. Vorsitzende verhindert sind.
Bundesweiter Warntag am 08.12.2022
Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.
Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps.
Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht.
Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.
Auf der Internetseite https://warnung-der-bevoelkerung.de sind dazu ausführliche Informationen veröffentlicht.
Was passiert am bundesweiten Warntag?
Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Auf welchen Wegen wird gewarnt?
Da eine Warnung sehr wichtige Informationen beinhaltet, soll sie möglichst viele Menschen erreichen. Deswegen wird eine Warnmeldung über viele verschiedene Warnmittel bzw. Wege verbreitet. Zum Beispiel über Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, Warn-Apps, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen oder Sirenen.
Durch Vielzahl und Vielfalt der Warnmittel wird sichergestellt, dass eine Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Denn werden bei Ihnen vor Ort beispielsweise keine Sirenen zur Warnung eingesetzt, so gibt es zahlreiche weitere Warnmittel, über die Sie im Gefahrenfall gewarnt werden können. Auch neue und alternative Warnmittel werden kontinuierlich erforscht, entwickelt und eingesetzt.
Wo werden welche Warnmittel eingesetzt?
pp: Informieren Sie sich in Ihrer Kommune (z. B. im Rathaus, beim Bürgerservice, bei der Feuerwehr oder beim Brandschutzamt), ob und auf welchen Wegen diese plant, am bundesweiten Warntag vor Ort zu warnen. So können Sie sich darauf einstellen und idealerweise auch andere darüber informieren.
Wichtig zu wissen ist: Die Teilnahme am bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen.
Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.
Was sind die Ziele des bundesweiten Warntags?
Menschen mit dem Thema Warnung vertraut machen
Der bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema Warnung der Bevölkerung. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
• Wovor wird gewarnt?
• Wie wird gewarnt?
• Wer warnt?
• Was können Sie tun?
Je vertrauter Sie mit dem Thema sind, umso eigenständiger und effektiver können Sie in einer Krisensituation handeln und sich schützen.
Warnmittel und Abläufe der Warnung technisch erproben
Durch die Probewarnung am bundesweiten Warntag werden die unterschiedlichen Warnmittel und die Abläufe im Fall einer Warnung praktisch mit dem Ziel getestet,
• mögliche technische Schwachstellen in der Funktion der Warnmittel und in den Abläufen der Warnung aufzuspüren und
• diese gegebenenfalls im Nachgang zu beseitigen, um somit die Warnung der Bevölkerung stetig zu verbessern.
Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?
Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September*** stattfindenden bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
***Hinweis: Im Jahr 2022 wird der bundesweite Warntag ausnahmsweise auf den 8. Dezember verschoben, um dann einen ersten Test des Warnkanals Cell Broadcasting durchführen zu können.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ im BBK koordiniert die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung des bundesweiten Warntages.
Wie verlief der erste bundesweite Warntag 2020?
Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 löste ein großes mediales Echo aus. Vor allem die Tatsache, dass an manchen Orten keine Sirenensignale zu hören waren, wurde kritisch wahrgenommen. Gründe hierfür waren, dass Sirenen in einigen Kommunen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden. Die Warninfrastruktur in Deutschland ist dementsprechend länderspezifisch und regional unterschiedlich ausgebaut.
Weiterhin kam es aufgrund technischer Probleme zu einer zeitlich verzögerten Aussendung der Warnmeldung über MoWaS. In der Folge warnten auch die an MoWaS angeschlossenen Warn-Apps erst verspätet. Dank des Tests am Warntag konnten diese Schwachstellen im Warnsystem identifiziert und im Nachgang vom Betreiber behoben werden, so dass das Problem in dieser Form nicht wieder auftreten kann.
Brennholzverkauf
Ab der Brennholzsaison 2022/2023 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.
Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2022 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2023) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber wurden wie folgt angepasst.
Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter | Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter | |
Buche | 30 € | 60 € |
Laubholz gemischt | 30 € | 60 € |
Eiche | 25 € | 50 € |
Fichte | 15 € | 40 € |
Mengenbegrenzung pro Haushalt 15 m³.
Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2022 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.22.
Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2022 – 31.05.2023, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2023.
Zum Bestellformular
Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Hohenstein
Neu: Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro/Zutritt zum Rathaus ab 01.10.2022
Aufgrund der aktuell angeordneten Energiesparmaßnahmen im Rathaus der Gemeinde Hohenstein ist der Zutritt zum Rathaus am dem 1. Oktober nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie dazu entweder die Ihnen bekannten Rufnummern oder unseren neuen Online-Termin-Service. Diesen finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt Gemeinde – Online-Terminvergabe bzw. direkt über diesen Link.