Brennholzverkauf

Ab der Brennholzsaison 2022/2023 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.
Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2022 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2023) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber wurden wie folgt angepasst.

  Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter
Buche 30 € 60 €
Laubholz gemischt 30 € 60 €
Eiche 25 € 50 €
Fichte 15 € 40 €

Mengenbegrenzung pro Haushalt 15 m³.
Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2022 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.22.
Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2022 – 31.05.2023, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2023.

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Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Hohenstein