Umleitung wird kurzfristig verändert

Da aktuell noch immer die Gehwege im Bereich der Langgasse zwischen Tannenstraße und Gronauer Straße nicht hergestellt sind, wurde heute mit Hessen Mobil erörtert, die Umleitung in Richtung Gewerbegebiet Altwiese nochmals kurzfristig zu verändern. Die Beschilderung wird, so ist unsere Hoffnung, kurzfristig bis zum Ende der Woche erfolgen. Sie wird sich in den Grundzügen an der bis zum Ende der vergangenen Woche geltenden Umleitung orientieren. Sobald uns die verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Umleitung in Breithardt

Zwischen Adolfstraße und Tannenstraße wurde die Feindecke gefahren. Seit Anfang dieser Woche gilt eine neue Umleitung über die Tannenstraße und Langgasse mit einer Ampelschaltung durch die Adolfstraße. Zwar ist es derzeit noch etwas chaotisch, weil offenbar die Beschilderung an einigen Stellen unzureichend ist, dies haben wir gegenüber der ausführenden Firma jedoch angemerkt und gehen von einer zeitnahen Verbesserung aus. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Es ist unser Bestreben, bis spätestens zu Weihnachten die Langgasse auch im vorderen Bereich zwischen Adolfstraße und Glockengasse fertiggestellt zu haben. Bitte unterstützen Sie insbesondere in der jetzigen Zeit die Geschäfte in der Langgasse. Das Kaufhaus Emich, den Multishop Watzal, die Metzgerei Stoll, Elektro Noack, die Bäckereien Huth und Wick, die Blumenfee und die Gaststätte Aspendos. Alle Geschäfte sind uneingeschränkt anfahrbar. Die Inhaber sind auch auf Ihre Unterstützung angewiesen!

Baustelle Langgasse: Auftragen der Asphaltschicht und geänderte Verkehrsführung

Aufgrund des Baufortschrittes in der Langgasse wird es ab vom 09.  bis  14. November 2020 zu Einschränkungen kommen. In dieser Zeit wird in der Langgasse, von der Adolfstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich die Asphaltdeckschicht eingebaut, sowie in der Langgasse, ab Tannenstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich, die Asphalttragschicht eingebaut.

In dieser Zeit darf die Straße auf keinen Fall Betreten oder Befahren werden! Es sind ausschließlich die Gehwege zu benutzen.

Ab dem 16.11.2020 bis voraussichtlich 23.12.2020 wird die Zufahrt von der Langgasse in die Glockengasse gesperrt und der Verkehr mittels Ampelschaltung abgewickelt. Hierzu wird, wie bereits in den vergangenen Bauabschnitten, die innerörtliche Umleitung über die Tannenstraße eingerichtet.

Zeitgleich wird die Umleitung für diesen Bauabschnitt genutzt, das Bauwerk Breithardter Bach instand zu setzen. Die geplante Bauzeit beträgt sechs Wochen. Die L 3274 wird für diesen Zeitraum ab der B 54 bis zum Bauwerksbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird über die K 694 umgeleitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Hallen für Sportbetrieb und private Feiern gesperrt

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Hohenstein darauf hin, dass die gemeindlichen Einrichtung für jeglichen Sportbetrieb und private Feiern, sowie alle Sportanlagen bis zum 30. November 2020 gesperrt sind. Hintergrund ist die aktuelle Verordnungslage des Landes Hessen, nachzulesen unter www.hessen.de.

Dienstliche Veranstaltung sowie Veranstaltungen mit dringendem öffentlichen Interesse können auf Anfrage durchgeführt werden.

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinden Hohenstein.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Öffentliche Bekanntmachung

Corona Virus – ABSAGE des Anhörungstermines über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.08.2020 wurde auch zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Strinz-Margarethä geladen.
Der für Dienstag den 17. November 2020 um 15.00 Uhr anberaumte Anhörungstermin findet aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich SARS-CoV-2 und der derzeit hohen Inzidenz N I C H T statt.
Nach Normalisierung der Lage erfolgt eine erneute Einladung per öffentliche Bekanntmachung.

Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Im Auftrag, Limburg 30.10.2020
gez. Albrecht

Kreis hebt mit einer Ausnahme eigene Allgemeinverordnung auf

Landrat Kilian lobt schnelles Handeln der Landesregierung / Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen bleibt

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die einzige Verordnung, die weiterhin Bestand hat, regelt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Idstein, da sie sich konkret an Straßen orientiert und so weitergehend ist. Landrat Kilian: „Nach der gemeinsamen Veröffentlichung der Bundeskanzlerin, der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mussten wir davon ausgehen, dass die bundesweiten Verordnungen erst zum 4. November 2020 in Kraft treten.“

Dadurch hätte ein Regelungsvakuum am 2. und 3. November 2020 auftreten können, das der Rheingau-Taunus-Kreis auf jeden Fall vermeiden musste. So habe der Kreis in der vergangenen Woche insgesamt acht Allgemeinverfügungen erlassen. „Durch das lobenswert schnelle Handeln der Hessischen Landesregierung sind unsere Allgemeinverordnungen, bis auf jene, die die Maskenpflicht in Fußgängerzonen betrifft, obsolet und werden nun zeitnah aufgehoben“, berichtet Kilian. Zumal die landesrechtlichen Regelungen vergleichbar oder weitergehender sind, als die bisherigen Verordnungen des Kreises. Kilian. „Wir brauchen einheitliche Regelungen in Hessen und vor allem im Rhein-Main-Gebiet; auch mit Blick auf die vielen Pendler.“

Insbesondere die Regelungen, wie das Verbot zum Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr, die Regelungen über das Verbot von nicht vollständig an die Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, sowie Maskenpflicht in diversen öffentlichen Bereichen und für das Personal in Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Flüchtlingsunterkünfte), und die Maskenpflicht in der Schule, sind nun entweder vergleichbar oder schärfer landesrechtlich geregelt. Positiv bewertet der Rheingau-Taunus-Kreis die Tatsache, dass sich das Land die Regelung des Kreises zu den Gesichtsvisieren zu Eigen gemacht hat.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit den eigenen, umfangreichen Allgemeinverfügungen in den vergangenen Tagen einen nahtlosen Schutz der Bevölkerung zu jeder Zeit sichergestellt“, betont Landrat Frank Kilian, der diesem Zusammenhang an die Vernunft der Mitbürgerinnen und Mitbürger appelliert: „Der von Bundes- und Landesregierung verordnete Teil-Lockdown im November 2020 ist notwendig, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitswesen nicht zu überlasten. Deshalb sollen sich alle Menschen trotz der Maßnahmen strikt daran halten.“ Das Ziel muss sein, den rapiden Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen. Die nun vorgelegten Maßnahmen sind Teil eines Konzeptes, um die Corona-Pandemie endlich eindämmen zu können.

MinisterpräsidentInnen und Bundeskanzlerin beschließen neue Maßnahmen

Alle Neuigkeiten finden Sie hier.

Update Donnerstag, 29.10.2020: Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landes Hessen. Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter www.hessen.de

In Erwartung der Maßnahmen, die heute von den MinisterpräsidentInnen mit der Bundeskanzlerin  beschlossen werden, weisen wir schon jetzt darauf hin, dass wir sobald uns gesicherte Informationen vorliegen, diese auch an dieser Stelle zur Verfügung stellen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.hohenstein-hessen.de, www.hessen.de und www.rheingau-taunus.de/corona und in der Tagespresse, dem Radio und im TV.

Verkehrssicherungsarbeiten

Aufgrund von Verkehrssicherungsarbeiten ist der Michelbacher Weg (Feldweg zwischen Holzhausen ü. A. und Hennethal) am Dienstag, den 03.11.20, und Mittwoch, den 04.11.20, gesperrt. Der Waldkindergarten Hennethal kann über Hennethal angefahren werden.

 

Weitere Allgemeinverfügungen des Rheingau-Taunus-Kreises

Krisenstab erlässt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Kreis
Infektionszahlen im Rheingau-Taunus-Kreis steigen weiter / 37 neue Fälle am Dienstag

„Am Dienstag haben wir 37 neue Fälle registriert. Am Morgen des 21. Oktober 2020 kamen noch einmal sieben weitere Infektionsfälle hinzu. Von Woche zu Woche verdoppelt sich derzeit die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infizierten, vergangener Woche 72 auf aktuell 147“, berichtet die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, in der Krisenstabssitzung des Rheingau-Taunus-Kreises. Wegen der stetig steigenden Infektionszahlen hat Krisenstab am Mittwoch, 21. Oktober 2020, weitere Maßnahmen beschlossen, die der Eindämmung des Corona- Pandemie-Geschehens dienen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept.

„Gerade um eine Zersplitterung durch die Aufteilung in Rheingau und Untertaunus zu verhindern, haben wir uns für einheitliche Regeln für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ausgesprochen“, berichten Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. Das betrifft unter anderem auch die Sperrstunde. „Es bringt niemand etwas, wenn wir unterschiedliche Regelungen im Rheingau und Untertaunus haben. Das fördert ein nicht gewollten ‚Tourismus‘ in den anderen Kreisteilen. Wenn es etwa eine Sperrfrist im Untertaunus gibt und keine im Rheingau, dann fahren die Menschen in den Rheingau, um dort eine Gaststätte aufzusuchen. Das will wirklich niemand“, so die Auffassung des Krisenstabes.

Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis vorerst einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises gilt eine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Weiterhin sind abweichend von Paragraf 1 Absatz 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches nur zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet.

Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen sind untersagt. Dies gilt auch für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesichts- oder Kinnvisier) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt. Gesichts- und Kinnvisiere gelten somit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf www.rheingau-taunus.de nachgelesen werden.

„Wir wissen, dass wir einschneidende Maßnahmen beschlossen haben. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, betonen Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Wir bitten alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, um Verständnis, und appellieren an alle Menschen im gesamten Kreisgebiet, sich an die Maßnahmen zu halten.“ Die Infektionslage im Rheingau-Taunus-Kreis verschärft sich also weiter. Landrat Kilian: „Aus diesem Grund mussten wir konsequente Beschränkungskonzepte zum Schutz der Bevölkerung vorlegen.“

Die Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona