Der Umgang mit der Corona Pandemie in den vergangenen Wochen und Monaten war auch in den Hohensteiner Vereinen vorbildlich. Selbstverständlich ist es für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden, wenn der normale Alltag auf den Kopf gestellt wird und gerade der Gesundheit zuträgliche sportliche Aktivitäten nicht ausgeführt werden können. Die Vereinsvorsitzenden hatten sicherlich in den letzten Wochen viele Anfragen Ihrer Mitglieder, wann endlich wieder mit dem gewohnten Sportprogramm begonnen werden könne. Dies ist auch für die Gemeinde Hohenstein eine wichtige Frage, der wir uns seit den beschlossenen möglichen Lockerungen intensiv angenommen haben.
Bezüglich der Vereinsteile, die ihren Sport auf einem Sportplatz ausüben, können wir grünes Licht für sportliche Aktivitäten geben. Die Sportplätze sind nicht länger gesperrt. Beim Trainingsbetrieb sind allerdings die allseits bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dusch- und Waschräume sind geschlossen zu halten und die Nutzung der Toiletten ebenfalls nur unter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Sollte eine räumliche Trennung nicht vorhanden sein, ist darauf zu achten, dass eine Nutzung der Dusch- und Waschräume, sofern diese nicht für die notwendige Handhygiene benötigt werden, ausgeschlossen wird. Von diversen Sportverbänden gibt es Hygienekonzepte, die Sie sich zu Eigen machen und auf ihren jeweiligen Sportbetrieb anpassen können. Ein solches Hygienekonzept soll der Gemeinde Hohenstein vorgelegt werden. Es wird von der Gemeinde Hohenstein allerdings nicht einem Genehmigungsverfahren unterliegen, sondern lediglich einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Nach Vorlage dieses Konzeptes kann der Trainingsbetrieb aufgenommen werden. Es ist wichtig, alle ihre Übungsleiter und die Teilnehmenden über dieses Hygienekonzept in Kenntnis zu setzen. Wir empfehlen eine entsprechende Handreichung. Ebenfalls sollte das Hygienekonzept beim Übungsbetrieb schriftlich hinterlegt sein, dass im Falle einer Prüfung dieses auch vorgewiesen werden kann. Bitte beachten Sie, dass aktuell keine Wettkämpfe, selbst wenn die Abstandsregeln eingehalten werden könnten, stattfinden dürfen.
《Die Nutzung von Vereinsheimen ist grundsätzlich seit Freitag, den 15. Mai 2020 möglich. Es gelten im Falle der Bewirtung die Regelungen der Gaststättenverordnung, das bedeutet dass der Bedienende immer einen Mundschutz zu tragen hat, pro Gast mindestens 5 m² Fläche zur Verfügung stehen müssen und dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf weitere Regelungen in den Corona Verordnungen wird verwiesen.》 Ob die Vereinsheime geöffnet werden dürfen, steht aktuell nicht fest. Wir werden dies Anfang kommender Woche verifizieren.
Die Nutzung der gemeindlichen Mehrzweckeinrichtungen ist ab Montag, den 25. Mai 2020 möglich. Hier gelten ebenfalls die bereits vorstehend genannten Verfahrensweisen zu den zu erstellenden und vorzulegenden Hygienekonzepten. Insbesondere ist auf die Desinfektion von Spiel- und Sportgeräten zu achten. Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion) sind von Seiten des Nutzers vorzuhalten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Nutzern. Es besteht keine Maskenpflicht in den Mehrzweckeinrichtungen der Gemeinde Hohenstein, sollten die Abstandsregeln jedoch nicht eingehalten werden können, ist das Tragen eines Mundschutz obligatorisch. Die sanitären Anlagen in den jeweiligen Mehrzweckeinrichtungen werden von der Gemeinde Hohenstein regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Dennoch gilt auch in den Mehrzweckeinrichtungen, dass Dusch- und Waschräume, sofern eine bauliche Trennung zu den Toilettenanlagen besteht, gesperrt sind. Sofern keine räumliche Trennung besteht, ist auch hier lediglich die Benutzung zur Handhygiene erlaubt.
Die Kegelbahnen sind noch für den Betrieb geschlossen
Sofern Ihre Vereinstätigkeit musikalischer Art ist besteht unter Einhaltung der Hygieneregelungen ebenfalls die Möglichkeit die Mehrzweckeinrichtungen zu nutzen.
Sicherlich hatten eine Vielzahl an Vereinen für diesen Sommer auch Veranstaltungen in der Planung. Aufgrund der aktuell bestehenden Regelungen raten wir diesbezüglich zunächst zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Hohenstein.
In jedem Fall bieten wir Ihnen an, sich direkt mit der Gemeinde Hohenstein in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bauer