Die Sperrung der Grillplätze im Gebiet der Gemeinde Hohenstein wird (bis auf Widerruf) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gemeinde Hohenstein behält sich vor, öffentliche Grillplätze im Fall des wiederholten Anstiegs der Waldbrandgefahr erneut zu sperren.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchen im Wald zwischen dem 1. März und 31. Oktober grundsätzlich strikt untersagt ist.
Ihr Ordnungsamt