Ablesung der Zählerstände aufgrund der Gebührenerhöhung des Schmutzwassers zum 1.7.2021.
Alle erlassen Bescheide sind weiterhin gültig!
Für die Berechnung des Wasserverbrauches 2021 bitten wir um Zwischenablesung der Wasserzählerstände zum 01.07.2021.
Grundstückseigentümer, deren Immobilien bereits mit einem Funkzähler ausgestattet sind, erhalten keine Ablesekarte! Die Ablesung der Funkzähler zum 01.07.2021 erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung Hohenstein.
Für die Ablesung der Wasserzähler (ohne Funk) werden die Ablesekarten spätestens in der 25. Kalenderwoche an die Grundstückseigentümer versendet.
Die Ablesekarten sind bis zum 12. Juli 2021 ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zurück zu reichen und können per Post, per Fax oder E-Mail zugesendet, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über die Homepage der Gemeinde Hohenstein (www.hohenstein-hessen.de) erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles“ und dann „Wasserzähler“, die Möglichkeit der Abgabe der Wasserzählerstande.