Neues vom Hohensteiner Bus’je

Am 01.06.2020 hat das Hohensteiner Bus´je seinen Fahrbetrieb wieder eingeschränkt aufgenommen. Von Montag bis Freitag von 7.30 bis 20.00 Uhr werden die bekannten Haltestellen angefahren. Selbstverständlich sind auch im Busje die allgemein bekannten Hygieneregeln zu beachten:
– In die Armbeuge niesen/husten
– den Mindestabstand von 1,5 m zum Fahrer und zu den Mitmenschen einhalten
– Mund- und Nasenschutz tragen

Folgende spezifische Hygieneregeln kommen für das Busje hinzu:
– Kein direkter Austausch von Bargeld zwischen Fahrer und Fahrgast, die Gebühr ist vom Fahrgast möglichst passend in der bereit gestellten Schale zu deponieren
– Ist ein Fahrgast offensichtlich krank bzw. zeigt Symptome auf, muss auf die Beförderung verzichtet werden

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen unseren Service wieder anbieten zu können.

Vereinssport in Hohenstein

Der Umgang mit der Corona Pandemie in den vergangenen Wochen und Monaten war auch in den Hohensteiner Vereinen vorbildlich. Selbstverständlich ist es für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden, wenn der normale Alltag auf den Kopf gestellt wird und gerade der Gesundheit zuträgliche sportliche Aktivitäten nicht ausgeführt werden können. Die Vereinsvorsitzenden hatten sicherlich in den letzten Wochen viele Anfragen Ihrer Mitglieder, wann endlich wieder mit dem gewohnten Sportprogramm begonnen werden könne. Dies ist auch für die Gemeinde Hohenstein eine wichtige Frage, der wir uns seit den beschlossenen möglichen Lockerungen intensiv angenommen haben.

Bezüglich der Vereinsteile, die ihren Sport auf einem Sportplatz ausüben, können wir grünes Licht für sportliche Aktivitäten geben. Die Sportplätze sind nicht länger gesperrt. Beim Trainingsbetrieb sind allerdings die allseits bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dusch- und Waschräume sind geschlossen zu halten und die Nutzung der Toiletten ebenfalls nur unter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Sollte eine räumliche Trennung nicht vorhanden sein, ist darauf zu achten, dass eine Nutzung der Dusch- und Waschräume, sofern diese nicht für die notwendige Handhygiene benötigt werden, ausgeschlossen wird. Von diversen Sportverbänden gibt es Hygienekonzepte, die Sie sich zu Eigen machen und auf ihren jeweiligen Sportbetrieb anpassen können. Ein solches Hygienekonzept soll der Gemeinde Hohenstein vorgelegt werden. Es wird von der Gemeinde Hohenstein allerdings nicht einem Genehmigungsverfahren unterliegen, sondern lediglich einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Nach Vorlage dieses Konzeptes kann der Trainingsbetrieb aufgenommen werden. Es ist wichtig, alle ihre Übungsleiter und die Teilnehmenden über dieses Hygienekonzept in Kenntnis zu setzen. Wir empfehlen eine entsprechende Handreichung. Ebenfalls sollte das Hygienekonzept beim Übungsbetrieb schriftlich hinterlegt sein, dass im Falle einer Prüfung dieses auch vorgewiesen werden kann. Bitte beachten Sie, dass aktuell keine Wettkämpfe, selbst wenn die Abstandsregeln eingehalten werden könnten, stattfinden dürfen.

《Die Nutzung von Vereinsheimen ist grundsätzlich seit Freitag, den 15. Mai 2020 möglich. Es gelten im Falle der Bewirtung die Regelungen der Gaststättenverordnung, das bedeutet dass der Bedienende immer einen Mundschutz zu tragen hat, pro Gast mindestens 5 m² Fläche zur Verfügung stehen müssen und dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf weitere Regelungen in den Corona Verordnungen wird verwiesen.》 Ob die Vereinsheime geöffnet werden dürfen, steht aktuell nicht fest. Wir werden dies Anfang kommender Woche verifizieren.

Die Nutzung der gemeindlichen Mehrzweckeinrichtungen ist ab Montag, den 25. Mai 2020 möglich. Hier gelten ebenfalls die bereits vorstehend genannten Verfahrensweisen zu den zu erstellenden und vorzulegenden Hygienekonzepten. Insbesondere ist auf die Desinfektion von Spiel- und Sportgeräten zu achten. Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion) sind von Seiten des Nutzers vorzuhalten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Nutzern. Es besteht keine Maskenpflicht in den Mehrzweckeinrichtungen der Gemeinde Hohenstein, sollten die Abstandsregeln jedoch nicht eingehalten werden können, ist das Tragen eines Mundschutz obligatorisch. Die sanitären Anlagen in den jeweiligen Mehrzweckeinrichtungen werden von der Gemeinde Hohenstein regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Dennoch gilt auch in den Mehrzweckeinrichtungen, dass Dusch- und Waschräume, sofern eine bauliche Trennung zu den Toilettenanlagen besteht, gesperrt sind. Sofern keine räumliche Trennung besteht, ist auch hier lediglich die Benutzung zur Handhygiene erlaubt.

Die Kegelbahnen sind noch für den Betrieb geschlossen

Sofern Ihre Vereinstätigkeit musikalischer Art ist besteht unter Einhaltung der Hygieneregelungen ebenfalls die Möglichkeit die Mehrzweckeinrichtungen zu nutzen.

Sicherlich hatten eine Vielzahl an Vereinen für diesen Sommer auch Veranstaltungen in der Planung. Aufgrund der aktuell bestehenden Regelungen raten wir diesbezüglich zunächst zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Hohenstein.

In jedem Fall bieten wir Ihnen an, sich direkt mit der Gemeinde Hohenstein in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bauer

Rathaus öffnet am Montag, 18.05.2020

Ab Montag, 18.05.2020 öffnet das Rathaus wieder zu den gewohnten Dienstzeiten, allerdings kann der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab telefonisch oder per email.
Beim Besuch des Rathauses gilt Maskenpflicht, außerdem ist auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie auf die allgemeinen Hygienehinweise zu achten.
Bitte klingeln Sie an der Eingangstür, ein/e Mitarbeiter/in wird Ihnen öffnen und Sie zum jeweiligen Büro begleiten.
Die Zahl der Besucher/innen wird durch unsere Mitarbeiter/innen begrenzt werden um die Hygienestandards einzuhalten. Verstehen Sie also bitte, wenn nicht alles sofort erledigt werden kann.

Waldbrandgefahr

Leichte Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens – Umweltministerium hebt Alarmstufe A vorerst auf


Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Der momentan wechselhaftere Witterungsabschnitt verbunden mit einem Temperaturrückgang und Niederschlägen führt in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung zu rechnen. Das Umweltministerium hebt daher die am 22. April 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A ab dem 30. April 2020 auf.
Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Vertrocknete Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle eine potentielle Gefahr dar. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist aufgrund der Corona-Maßnahmen nach wie vor nicht zulässig.
Das erneute Ausrufen der Alarmstufe A ist angesichts der bisherigen Trockenheit nicht auszuschließen.
Hessen ist trotz der hohen Waldbrandgefahr in den letzten Wochen von sehr großen Bränden verschont geblieben. Bei bisher etwa 40 Waldbränden seit Jahresbeginn war eine Fläche von ca. 3,5 Hektar betroffen. Mit dem Andauern der zurückliegenden Phase ohne Niederschläge war es zu einer spürbaren Zunahme der Waldbrandaktivität gekommen. So kam es allein in den zurückliegenden zwei Wochen zu rund 25 Waldbränden auf einer Gesamtfläche von etwa 2,5 Hektar.
Größere Schäden konnten durch das rasche und geschulte Zusammenwirken vieler Kräfte bei der Waldbrandabwehr und Waldbrandbekämpfung verhindert werden. Hierzu zählen neben den vorsorgenden Maßnahmen der Forstverwaltung vor allem das gute Zusammenwirken von Feuerwehr und Forstleuten im Einsatzfall. Besonderer Dank gilt
den örtlichen Feuerwehren und vielen freiwilligen Helfern, die unter großem persönlichem
Einsatz größere Schäden verhindert haben.
Es ist auch erkennbar, dass die Bevölkerung sensibel mit der Gefahrenlage umgegangen
ist und die Warnungen der vergangenen Wochen ernst genommen hat.

Es gilt: Genauigkeit vor Schnelligkeit

Die Gemeinde Hohenstein wird über den Rheingau-Taunus-Kreis mit Informationen hinsichtlich einer geplanten Verordnungslage des Landes Hessen informiert. Der Kreis erhält seine Informationen im Regelfall über den Hessischen Landkreistag oder direkt von den zuständigen Ministerien oder Regierungspräsidien. In den vergangenen Wochen war es der Regelfall, dass Verordnungen weitergeleitet wurden, die dann auch umzusetzen waren. Diese Verordnungen wurden zwar auch häufig “mit der heißen Nadel gestrickt”, aber waren stets abgestimmt und sind dann in Umlauf gekommen.

Im Falle der uns zugeleiteten 8. Änderungsverordnung scheint es allerdings noch Klarstellungs- und Gesprächsbedarf zu geben, denn nachdem die Verordnung uns zugeleitet wurde, gibt es auf hessen.de Ankündigungen, dass sich nach dem Gespräch des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag, den 30.4. noch Änderungen ergeben könnten, die dann einzuarbeiten seien. Insbesondere die Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Friseursalons und ggf. weiterer Betriebe scheint nicht abschließend behandelt und beantwortet. Wir haben uns deswegen entschlossen, unsere Berichterstattung von der Homepage zu nehmen. Gerne hätten wir in Zeiten der Unsicherheit den Betrieben und Bürger*innen mehr Sicherheit und Planungsvorlauf gegeben. Der eingeschlagene Weg war eigentlich gut, leider ist in der Angelegenheit zu viel Dynamik. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn uns neue und gesicherte Erkenntnisse über die 8. Verordnung vorliegen.

Wiesenmeisterschaft 2020 findet statt

Bewerbungsfrist verlängert bis zum 15. Mai

Wer hat die bunteste und schönste Wiese im Landkreis?

 Der Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V. (LPV) spürt mit seiner Wiesenmeisterschaft alljährlich immer wieder neue Schätze in unserer Kulturlandschaft auf. Die Wiesenmeisterschaft stellt Leistungen der regionalen Landwirtschaft heraus, die dem Natur- und Artenschutz dienen und damit letztendlich auch unsere Lebensgrundlagen schützen. Teilnehmen können alle Landwirte und Landbewirtschafter im Rheingau-Taunus-Kreis mit ihren schönsten und buntesten Wiesen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Wiese mindestens 2.000 m² groß ist und im Außenbereich liegt. Mitmachen lohnt sich, denn es sind wieder attraktive Preise zu gewinnen!

Die Bewerbungsfrist ist bis zum 15. Mai verlängert.

Bei einer botanischen Aufnahme wird die vorhandene Vielfalt an Gräsern, Kräutern und Blumen gesichtet und vielleicht auch so manche seltene, schützenswerte Pflanzenart aufgespürt. Artenreiche, bunt blühende Wiesen sind ein gut besuchter, attraktiver Lebensraum für viele Insektenarten wie z.B. Bienen und Schmetterlinge. Auch die Vogelwelt und Kleintiere profitieren vom reich gedeckten Tisch, den sie dort vorfinden. Für die Biologische Vielfalt sind artenreiche Wiesen daher unersetzlich. Nicht zuletzt in diesen Tagen und Wochen verlegen wir alle unsere ansonsten stark limitierten Freizeitaktivitäten gerne ins Freie und erfreuen uns an den schönen, vielgestaltigen und lebendigen Wiesen, die dieser Wettbewerb sucht.

Trauen Sie sich mitzumachen, denn für die drei schönsten Wiesen sind wieder Preise im Wert von 500, 300 bzw. 200 Euro zu gewinnen. Zusätzlich stellt die Bürgerstiftung Unser Land! Rheingau und Taunus erneut einen Sonderpreis in Höhe von 300 Euro zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt über einen einfachen Meldebogen, der von der Homepage des Landschaftspflegeverbandes unter www.lpv-rtk.de heruntergeladen werden kann oder bei der Geschäftsstelle per E-Mail bei info@lpv-rtk.de oder telefonisch unter 06124 -510 306 angefordert werden kann.

Kontakt

Sonja Kraft

Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V. (LPV)

Heimbacher Str. 7

65307 Bad Schwalbach

Tel:  06124-510 306

Fax: 06124-510 470

E-Mail: info@lpv-rtk.de

Ampelschaltung bis 11. Mai

Aufgrund des Baufortschritts in der Langgasse wird es kurzfristig notwendig, dass die Ampelschaltung an der Glockengasse / Adolfstraße in Breithardt eingerichtet wird. Die Arbeiten sollen bis zum 11. Mai erledigt sein. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Schaumteppich auf den Klärteichen

In dieser Woche wurde festgestellt, dass sich auf den Klärteichen der Kläranlage in Strinz-Margarethä vor allem in den Morgenstunden ein Schaumteppich gebildet hat. Erste Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass es sich um Tenside handelt, wie sie in Waschmitteln vorkommen. Die Untere Wasserbehörde wurde über den Vorfall unterrichtet und gemeinsam wurde entschieden, die Entwicklung sehr engmaschig zu beobachten. Ein Gewässeralarm musste bislang wegen der Rückbildung im Laufe des Vormittages und der bisher vorliegenden Laboruntersuchungen nicht ausgelöst werden.

Die Gemeinde Hohenstein weißt darauf hin, dass u. a. Waschmittel nicht unverdünnt in den Kanal eingebracht werden dürfen.

Hohenstein sammelt!

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

in den vergangenen Tagen durften unsere Gewerbetreibenden weitestgehend den Betrieb wieder aufnehmen und in der kommenden Woche beginnt wenigstens für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse wieder der Unterricht in der Geschwister-Grimm-Schule. Auch die 9. Klasse Hauptschule und die 10. Klasse Realschule werden wieder in den Unterricht gehen können. Nach wie vor sind die Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein nur im Notbetrieb, mittlerweile aufgrund der angemeldeten Kinder an den Standorten Breithardt und Born. Das Rathaus ist noch immer für den Publikumsverkehr geschlossen, alle Anfragen werden aber telefonisch entgegengenommen. Die Zahl der Infizierten in Hohenstein liegt weiterhin bei sechs, wovon drei bereits wieder genesen sind. Im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis sind derzeit 30 Personen an Covid-19 erkrankt und in häuslicher Quarantäne. Trotzdem gibt es keinen Grund, Entwarnung zu geben. Die leichten Lockerungen haben wir uns alle mit dem disziplinierten Verhalten verdient und es gilt weiter standhaft zu bleiben und die Hygienemaßnahmen und das social distancing zu beherzigen.

Gemeinde Hohenstein startet Wettbewerb

Natürlich ist es für die Eltern, deren Kinder derzeit noch nicht die Kindertagesstätte oder Schule besuchen dürfen sehr anstrengend, neben Homeoffice und Haushalt weiter den Schulstoff zu Hause mit den Kindern zu bearbeiten. Um für Entspannung zu sorgen, gehen viele Hohensteinerinnen und Hohensteiner regelmäßig spazieren. Sicherlich ist es Ihnen auch schon aufgefallen, dass leider viel Müll und Unrat an den Wege- und Bachrändern liegt. Wir haben uns deswegen überlegt, einen Wettbewerb hierzu zu starten. Wenn Sie spazieren gehen, nehmen Sie doch bitte einen Müllbeutel mit und entlasten Sie die Umwelt von diesem Unrat. Machen Sie dabei ein Foto und senden Sie dies per Email an info@hohenstein-hessen.de. Die zehn witzigsten und besten Bilder erhalten einen Einkaufsgutschein eines Hohensteiner Geschäftes. Damit tun Sie etwas Gutes für die Natur, Ihre Kinder werden an den Umweltschutz erinnert und die Gemeinde unterstützt die Hohensteiner Geschäfte. Sind Sie dabei? Einsendeschluß ist der 11. Mai und ausgeschlossen mitzumachen ist niemand!

Ihr
Daniel Bauer
Bürgermeister

Hohe Waldbrandgefahr in Hohenstein

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus


„In weiten Teilen Hessens hat es seit Wochen nicht geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in ganz Hessen erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb haben wir heute erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
„Unser Wald ist durch den Klimawandel geschwächt: Die Trockenheit der letzten Jahre, Stürme und der Borkenkäfer haben ihm stark zugesetzt. Reisig und Laub sowie abgestorbene Bäume des Vorjahres sind inzwischen stark ausgetrocknet und sind somit leicht entzündbares Material dar. Dies alles begünstigt Waldbrände. Seit Jahresbeginn hat es in Hessen bereits über 20 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 2 Hektar gegeben. Ich bitte deshalb alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, ergänzte Ministerin Hinz.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt
werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen
Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Hintergrund
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie
weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und
Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen
Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der
Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe
Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei
Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit
zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.