Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach

für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und die Verbandsgemeinde Aar Einrich.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Aktenzeichen: F 1941

Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

1. Im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach, Rheingau-Taunus-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 27. Juli bis 04. September 2020 im Clubraum des Dorfgemeinschaftshauses Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach offen gelegen haben. Zur Auskunftserteilung war ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde anwesend. In dem anberaumten Anhörungstermin am 08. September 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für das gesamte Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
2. Von den Teilnehmern wurden keine Einwendungen gegen die Wertermittlung erhoben. Somit ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Offenlegung.

Begründung
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach ist gemäß §§ 27 ff FlurbG abgeschlossen. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen und in einem Anhörungstermin sind die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert worden.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.

Veröffentlichung und Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar Einrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, – Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Limburg, den 28. September 2020

Im Auftrag
gez. Albrecht (Verfahrensleitung)

 

 

Abfahrtszeiten Bus’je ab 5. Oktober 2020

Ab Montag, den 05.10.2020, wird das Busje seinen regulären Betrieb wieder aufnehmen:

Montag bis Donnerstag:  07:30 bis 24:00 Uhr

Freitag:                                 07:30 bis 02:00 Uhr

Samstag:                              18:00 bis 02:00 Uhr    

Sonntag:                               15:30 bis 22:00 Uhr

Hohensteiner Geschäfte unterstützen

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

unsere Geschäfte drohen zu sterben! Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen sowohl in der Coronazeit, aber auch in Zeiten der Umleitung hier in Breithardt unsere örtlichen Gewerbetreibenden unterstützen. Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, weil einerseits durch die Pandemie viele Menschen dazu übergegangen sind, auch Dinge des täglichen Gebrauchs im Internet zu bestellen, oder sich größeren Einkaufszentren zuwenden, um viele Erledigungen möglichst zentral an einer Stelle zu besorgen. Für die Hohensteiner Gewerbetreibenden ist dies ein Problem, es fehlt der Umsatz, die Existenzgrundlage wird den Unternehmern und Mitarbeitenden entzogen.

Am Beispiel des „nah und gut Steinheimer“ in Breithardt kann man gut verdeutlichen, wie schwierig die Lage ist. Monatlich fehlen durch die Umleitung in Breithardt und die Corona Pandemie Umsätze im mittleren fünfstelligen Bereich, alleine im August kamen fast 2000 Kunden weniger, was zu einer akuten Existenzbedrohung führt. Wir möchten uns unsere Gemeinde nicht ohne direkte Einkaufsmöglichkeiten vorstellen.

Die Lage ist ernst! Wenn wir Hohensteinerinnen und Hohensteiner in den kommenden Wochen und Monaten nicht verstärkt auf unsere regionalen Einkaufsmöglichkeiten vom Einzelhändler bis zum Elektrofachgeschäft, vom Metzger bis zum Bäcker, vom Spielzeugladen bis zum Hofladen zurückgreifen, dann wird sich die Einkaufsmöglichkeit in Hohenstein in sehr kurzer Zeit stark verschlechtern und damit wird auch ein gutes Stück Lebensqualität für uns alle verloren gehen. Gleiches gilt auch für unsere Gastronomen. Sie können nach wie vor bei allen Gastronomen auch zur Abholung bestellen, wenn Sie derzeit nicht ein Lokal besuchen können oder möchten. Prüfen Sie sich doch bitte selbst, ob es nicht die paar Meter, beispielsweise wegen einer Umleitung oder ins Nachbarort, mehr wert sind, die Geschäfte und Arbeitsplätze in Hohenstein mit Ihrem Einkauf zu erhalten. Wir haben es selbst in der Hand, helfen Sie bitte mit!

Ihr

Daniel Bauer

Bürgermeister

Wasserversorgung sehr angespannt

Die Gemeinde Hohenstein ruft dringend zum Wassersparen auf! Bedingt durch die lang anhaltende Trockenheit sind die Pegel in unseren Tiefbrunnen gesunken und die gewonnenen Wassermengen aus den bodennahen Schürfungen drastisch zurückgegangen. Bitte verzichten Sie in der Zeit auf alle vermeidbaren Wasserentnahmen, sei es zur Bewässerung des Gartens oder zur Befüllung eines Schwimmbades o.ä..Die Lage ist ernst.

Bundesweiter Warntag am 10.09.2020

Am Donnerstag, dem 10. September 2020 findet erstmals ein bundesweiter „Warntag“ statt. Ziel dieses Warntages ist es, die Bevölkerung für die „Warnung der Bevölkerung“ zu sensibilisieren und auf die verschiedenen Warnmittel und auch auf die Alarmsignale aufmerksam zu machen.

Der Warntag am 10.09. wird in Hessen um 10:30 Uhr mit der Auslösung der WarnApp hessenWARN eingeleitet. Es folgt um 11:00 Uhr eine bundesweite Warnung über alle in Hessen vorhandenen Warnmedien.

Die im Rheingau-Taunus-Kreis der Gemeinde Hohenstein vorhandenen Sirenen werden hierbei ab 11:00 Uhr mit dem Signal „Warnung der Bevölkerung“ und ab 11:20 Uhr mit dem Signal „Entwarnung“ ausgelöst.

Sirenensignale in Deutschland (gemäß Empfehlung des Ausschusses AFKzV der Innenministerkonferenz):

Warnung: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben

Feueralarm: Einminütiger Dauerton, 2* unterbrochen
Bedeutung: Alarmierungssignal für die Feuerwehr

Ihr Ordnungsamt

 

Vorerst Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium hebt Alarmstufe A auf

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die
landesweiten und meist ergiebigen Niederschläge in Verbindung mit einem leichten
Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der
akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hebt daher die am 6. August 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.


Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Vertrocknete
Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle weiterhin eine potentielle Gefahr dar. Die lange Phase der Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Für die im Einzelfall nach wie vor erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Bereits der Juli war viel zu trocken, seit Anfang August kam es zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefahr. Allein in diesem Zeitraum gab es knapp 20 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 20 Hektar. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 90 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 25 Hektar.

Öffentliche Bekanntmachung: Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin. Flurbereinigung Strinz-Margarethä

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Hohenstein, Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein.

Amt für Bodenmanagement, Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Telefon: 06431/9105-0, Telefax: 0611/327605-600, email: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936

Öffentliche Bekanntmachung
Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin

Im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä werden allen Eigentümern der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten (Teilnehmer) folgende Termine bekanntgegeben.

Auf eine Teilnehmerversammlung im Vorfeld wird aufgrund der aktuellen Situation verzichtet. Stattdessen können Informationen zur Wertermittlung sowie zum Nachweis des Alten Bestandes im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F1936 aufgerufen werden.

Die Teilnehmer werden dringend gebeten, die dort zur Verfügung stehenden Folien vor der Teilnahme an den folgenden Terminen zu lesen.

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und die Folien auf analogem Wege erhalten wollen, wenden Sie sich bitte mit dem Kennzeichen „F 1936 Planwunsch und Wertermittlung“ an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn oder per Telefon unter 06431 9105 -6229 oder -6135.

  1. Vorlage der Ergebnisse der Wertermittlung und Planwunschtermin

In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus, Schulstraße in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä (Tel.: 06431/9105 – 6229) aus. Zur Auskunftserteilung werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.

Verbunden mit dem Auskunftstermin ist der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Zweck des Abfindungswunschtermins ist die Anhörung der Teilnehmer über ihre Abfindungswünsche. Die Teilnehmer werden gebeten zu diesem Termin den ihnen im Vorfeld zugesendeten ausgefüllten Abfindungswunschbogen sowie den Nachweis des Alten Bestandes mitzubringen. Der Planwunschbogen kann auch schriftlich zurückgesandt werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zu diesem Termin werden, bedingt durch Corona, die Beteiligten individuell per Post geladen. Ein Erscheinen ohne Termin im Verhandlungslokal ist zur Vermeidung von Menschenansammlungen nicht gestattet.

Wir bitten Sie, zum Termin einen eigenen Kugelschreiber sowie die im August / September zugesendeten Unterlagen mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

  1. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Am Dienstag, den 17. November 2020 um 15.00 Uhr findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Margarethä, Wiesenweg 1 in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä statt, in dem die Ergebnisse der Wertermittlung von einem Angehörigen des Amtes, im Beisein eines landwirtschaftlichen Sachverständigen, erläutert werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zur Wahrung der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit Covid 19 bitten wir um vorherige Anmeldung! Bedingt durch Corona bitten wir Sie, Ihre Adresse und Kontaktdaten bei Betreten des Saals zu hinterlegen, einen Mundschutz zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

Zum Termin wird mit folgendem Hinweis geladen:

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin vorzubringen. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind und Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n im Anhörungstermin vertreten lassen. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist dann erforderlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum 18. Dezember 2020 schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn zu erheben.

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.

Nach Überprüfung der Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung fest­gestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt. Nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bilden diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge.

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da eine Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgen kann. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Für Teilnehmer, die keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, ist die Teilnahme am Anhörungstermin nicht unbedingt erforderlich.

Teilnehmer, die im Flurbereinigungsverfahren bereits für ihren gesamten Besitz einer Abfindung in Geld zugestimmt haben, brauchen an dem genannten Termin nicht teilzunehmen.

  1. Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 06.08.2020

Im Auftrag                   
gez. Albrecht