Bürgermeister Daniel Bauer hat in seiner jüngsten Ansprache zur Corona-Pandemie Stellung bezogen. Die Videobotschaft finden Sie hier.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
In der aktuellen Ausgabe des Hohensteiner Blättche ist uns ein Fehler unterlaufen. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer 116 117. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen!
Alle Spielplätze in Hohenstein ab 18. März 2020 geschlossen
Alle Spielplätze in Hohenstein sind ab Mittwoch, den 18. März 2020 geschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dabei ist neben der klassischen Tröpfcheninfektion, die durch den nahen Kontakt von (auch symptomfreien) Personen passieren können, auch Übertragungen durch “Schmierinfektionen” im Fokus. Nach aktuellem Kenntnisstand kann das Virus auch einige Stunden auf Oberflächen im Außenbereich aktiv bleiben, je nachdem wie stark die Kontamination ist. Daher hat die Hessische Landesregierung mit der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 (mit Wirkung zum 18. März 2020) verbindliche Regelungen geschaffen, die hessenweit umzusetzen und zu beachten sind.
Wir appellieren an Ihre Vernunft. Schützen Sie sich und alle Mitmenschen und berücksichtigen Sie die aktuellen Sperrungen der Spielplätze.
Update: Die Spielplätze sind wieder geöffnet.
Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab Donnerstag den 19.03.2020 geschlossen
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW) schließt ab Donnerstag den 19.03.2020 bis auf Weiteres alle seine Wertstoffhöfe.
Auch die mobile Schadstoffsammlung wird ab dem 19. März eingestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eaw-rtk.de oder direkt beim Abfallberatungsteam des EAW unter den Rufnummern 06124 510 493 und -495
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
Anbei stellen wir Ihnen die aktuelle Verordnung des Landes Hessen hinsichtlich der Restriktionen für den Einzelhandel und Gaststätten, sowie weitere Bereiche zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung. Das Originaldokument finden Sie unter www.hessen.de
Das Hohensteiner Bus’je stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Bewertung der Lage rund um das Coronavirus hat der Krisenstab der Gemeinde Hohenstein entschieden, bis auf Weiteres alle Fahrten mit dem Hohensteiner Bus’je abzusagen und den Betrieb einzustellen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Erledigungen von Einkäufen etc. oder im Mobilitätsbereich benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an die Verwaltung unter der Rufnummer 06120 29-0 wenden. Wir werden versuchen, ihre Anliegen zu koordinieren. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Besonnenheit.
Rathaus ab Montag, den 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen
Aufgrund der aktuell erforderlich gewordenen Maßnahmen zum Schutze vor dem Coronavirus bleibt das Rathaus ab Montag, den 16.03.2020 für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen .
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen telefonisch an ihre Verwaltung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (06120) 29-0 bzw. über die allgemeine Behördenrufnummer 115.
Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schicken an info@hohenstein-hessen.de. Fragen betreffend das Ordnungsamt bzw Bürgerbüro können elektronisch an ordnungsamt@hohenstein-hessen.de gestellt werden. Für den direkten Kontakt verweisen wir auf die Kontaktliste der Gemeinde Hohenstein.
Die Verwaltung ist besetzt und wird soweit möglich Ihre Anliegen telefonisch, elektronisch oder postalisch erledigen.
Für die Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung entsprechend der Regelungen des Landes Hessen ab Dienstag, den 17.03 2020 eingeführt. Die Eltern sind hierüber informiert und werden aufgerufen, sich bei Fragen und zur Anmeldung (per E-Mail ilona.quint@hohenstein-hessen.de) an Frau Quint zu wenden
Bis auf Weiteres bleiben alle Hohensteiner Mehrzweckeinrichtungen geschlossen. Dies gilt auch für alle Jugendclubs und die Strinzer Bücherstubb.
Alle gemeindlichen Veranstaltungen sind abgesagt. Es wird privaten Veranstaltern dringend angeraten, Ihre Veranstaltung ebenfalls abzusagen.
Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen auf eine baldige Normalisierung und des öffentlichen Lebens. Bleiben sie besonnen und achten Sie auf Ihre Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bauer
Aktuelles zum Thema Kinder(not)betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein
Aktuell ist der Krisenstab der Gemeinde Hohenstein damit befasst, den Eltern von Kindern in unseren Kindertagesstätten eine Notbetreuungsmöglichkeit anzubieten und dies zu organisieren. Diese unterliegt soeben vom Ministerpräsidenten Volker Bouffier höchstselbst dargestellten Regelungen, die hessenweit Gültigkeit haben. Auch die uns zugegangene Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises sieht diese Regelungen vor. Wir werden morgen im Laufe des Tages unsere Bemühungen fortsetzen. Wir bitten um Nachsicht, dass eine Notbetreuung voraussichtlich erst am Dienstag kommender Woche gewährleistet werden kann. Bitte richten Sie sich daher darauf ein, dass am Montag keine Betreuung ihrer Kinder, auch wenn Sie einer der nachfolgend aufgeführten Personengruppen angehörig sind, gewährleistet werden kann.
Die Kinder folgender Erziehungsberechtigter können an der Notbetreuung teilnehmen.
a) Angehörige medizinischer Berufe (insbesondere Ärzte und Ärztinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Praxispersonal, Mitarbeitende in Altenpflegehei-men und ambulanten Pflegediensten).
b) Sicherheitsrelevante Berufe (Insbesondere Polizei, Feuerwehr).
c) Angehörige kritischer Infrastruktur und Behörden (Insbesondere Standes-, Jugend-ämter, Wasser-, Abwasser-, Stromversorgung).
Die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu den o. g. Fallgruppen und Abweichungen in sozialen Härtefällen obliegt dem Träger der Einrichtung, also der Gemeinde Hohenstein.
3. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 13. März 2020, gilt bis einschließlich 10. April 2020.
4. Eine Anfechtungsklage gegen diese Anordnung hat gem. §§ 16 Abs. 8, 28 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. 5. Auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes wird hingewiesen.
Daniel Bauer
Bürgermeister
Corona-Pandemie: Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis schließen Rathäuser, Kitas und gemeindliche Einrichtungen
Corona-Pandemie: Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis schließen Rathäuser, Kitas und gemeindliche Einrichtungen
Angesichts der Corona-Pandemie haben die Bürgermeister der Kommunen Taunusstein, Idstein, Hohenstein, Eltville, Lorch am Rhein, Rüdesheim, Geisenheim, Walluf, Schlangenbad, Waldems, Niedernhausen, Aarbergen, Bad Schwalbach und Kiedrich beschlossen, die Rathäuser der Kommunen für den Publikumsverkehr ab Montag. 16. März, bis auf weiteres zu schließen. Ebenfalls geschlossen bleiben ab diesem Zeitpunkt sämtliche Kindertagesstätten in den Kommunen. Auch die Mehrzweckeinrichtungen und die Strinzer Bücherstubb wird bis auf weiteres geschlossen.
Die Einwohner sind aufgefordert, zu prüfen, ob Ihre Anliegen zwingend vor Ende April erledigt werden müssen. Ist das nicht der Fall wird nachdrücklich darum gebeten, die Anfrage an die Behörden zu verschieben. Ist die Klärung der Angelegenheit erforderlich, rufen Sie bitte die zentrale Rufnummer 06120/29-0 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@hohenstein-hessen.de.
Kitas ab Montag geschlossen und Notbetreuung in Planung
Aufgrund der im Rheingau-Taunus-Kreis dynamisch ansteigenden Fallzahlen und aufgrund der aktuellen Initiative von Bund und Land, hält es das Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises für erforderlich, ab Montag alle Kindertageseinrichtungen im Rheingau-Taunus-Kreis zu schließen. Diese Vorgehensweise wird vom Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises unterstützt. Der Rheingau-Taunus-Kreis wird dies in einer Allgemeinverfügung verfügen. Eine Notbetreuung und die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle soll weiterhin erlaubt sein. Die Kommunen werden dies in eigener Verantwortung zeitnah den Eltern anbieten. Hierzu werden aktuell Kriterien erarbeitet, wer eine solche Notbetreuung in Anspruch nehmen kann. Insbesondere sind hierbei an Berufstätige zu denken, die in aktuell systemrelevanten Bereichen wie Medizin oder Polizeibehörden tätig sind.
Dringende Aufforderung Veranstaltungen abzusagen
Die Verantwortlichen von Veranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen, die bis zum 30. April geplant sind, werden dringend dazu aufgefordert, ihre Veranstaltungen abzusagen – unabhängig von der Art der Veranstaltung und der Höhe der Teilnehmerzahl. Einige der Kommunen haben sich bereits dazu entschlossen, Veranstaltung im Wege einer Verfügung allgemein zu untersagen, in Hohenstein setzen wir auf Ihr Verantwortungsbewusstsein als Veranstalter.
Alle Kommunen treffen zudem innerbetriebliche Vorkehrungen, um den Grundbetrieb sowie die kritische Infrastruktur im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sicherzustellen.
Verlangsamung der Ausbreitung als primäres Ziel
Die Kommunen haben sich auf diese Maßnahmen verständigt, um dazu beizutragen, die rapide Ausbreitung des Coronavirus entsprechend der Strategie der WHO und des Robert-Koch-Instituts zu verlangsamen. Die dynamischen Entwicklungen in allen bisher stark betroffenen Regionen hat gezeigt, dass die Minimierung von sozialen Kontakten das bislang einzig wirksame Mittel gegen das exponentielle Ansteigen der Neuinfektionen.
Ein langsamer Verlauf der Epidemie ist wichtig, weil das Gesundheitssystem nur eine bestimmte Anzahl an erkrankten Menschen gut versorgen kann. Infizieren sich viele in einem sehr kurzen Zeitraum, wirkt sich das negativ auf die medizinische Versorgung aus, was zu einer höheren Anzahl von Komplikationen und Toten führt. Außerdem gilt es, soviel Zeit wie möglich zu gewinnen, um einen geeigneten Impfstoff zu entwickeln.
Die Rathauschefs rufen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger nachdrücklich dazu auf, mit der Situation besonnen umzugehen und daran mitzuwirken, die Ausbreitungsgeschwindigkeit drastisch zu verringern. Dazu gehört insbesondere auf soziale Kontakte möglichst zu verzichten, Reisen zu vermeiden und wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist es insbesondere, Risikogruppen zu schützen – was unter anderem auch bedeutet, die Kinder nicht mehr zu den Großeltern zu bringen.
Informationen rund um das Coronavirus gibt es unter den folgenden Rufnummern:
– Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreis (24 h Rufbereitschaft)
– Hessenweite Hotline 0800 5554666 (Mo-Fr 8 Uhr – 20 Uhr)
– Bundesgesundheitsministerium 030 346465100 (Mo-Do, 8 Uhr – 18 Uhr, Fr 8 Uhr – 12 Uhr)
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Viele Bürgerinnen und Bürger sind besorgt. Das deutsche Gesundheitssystem ist grundsätzlich auf das Auftreten des Virus vorbereitet und es gibt keinen Grund für Panik.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine hessenweite Hotline für Bürgerfragen geschaltet: Unter der Telefonnummer 0800-5554666 können Bürger ihre Fragen stellen. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de sowie auf der Homepage des HSMI unter www.soziales.hessen.de.
In den gemeindlichen Einrichtungen, insbesondere in Kindertagesstätten, gibt es grundsätzlich umfassende Hygienepläne, die jederzeit eingehalten und kontrolliert werden. Hier ist der Einsatz von Desinfektionsmittel grundsätzlich Alltag.
Tipps, um sich und andere zu schützen:
- Meiden Sie Menschenansammlungen.
- Halten Sie sich von Menschen mit Erkältungssymptomen fern.
- Waschen Sie sich häufig die Hände mit Seife und spülen Sie gründlich ab.
- Vermeiden Sie bewusst, sich im Gesicht zu berühren.
- Wenn Sie in Gebieten waren, in denen es Fälle des Coronavirus gab, rufen Sie beim Auftreten von Symptomen zunächst Ihren Hausarzt an.
Nachweise des neuen Coronavirus müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Patienten werden im Krankenhaus aufgenommen und isoliert. Das Gesundheitsamt ermittelt die möglichen Kontaktpersonen, stellt diese unter häusliche Quarantäne und überprüft täglich deren Befinden.
Ein bestätigter Infektionsfall auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises liegt bisher nicht vor.
Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung/Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer 06124/510-510 geschaltet und zunächst Mo-Do von 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 16 Uhr erreichbar.