Sirenenprobealarm

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet jedes Jahr am 2. Samstag im Juni und am 2. Samstag im Dezember im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm findet am 12. Dezember 2020 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr statt. Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Einseitiges Halteverbot in der Heimannstraße in Steckenroth

Im Ortsteil Steckenroth in der Heimannstraße ist ab sofort auf der Seite mit den ungraden Hausnummern ein absolutes Haltverbot eingerichtet worden. Der Grund hierfür ist, dass zur Erschließung des Neubaugebietes „Unter der Schindkaut“ die Baustellenfahrzeuge die Heimannstraße passieren müssen und dies nur durch die Einrichtung eines einseitigen Haltverbotes möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Schädlings- und Rattenbekämpfung

In der Zeit vom 30.11. – 04.12.2020 lässt die Gemeinde Hohenstein durch die Firma Diefenbach Bautenschutz & Schädlingsbekämpfung die jährliche Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Gemeinde Hohenstein durchführen. Die Rattenköder werden so ausgelegt, dass Kinder und Haustiere damit nicht in Kontakt kommen können.

Sollten Sie verstärkt Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz feststellen, bitten wir um Mitteilung unter tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de oder 06120-2920.

Ihr Ordnungsamt

Baustelle Langgasse: Auftragen der Asphaltschicht und geänderte Verkehrsführung

Aufgrund des Baufortschrittes in der Langgasse wird es ab vom 09.  bis  14. November 2020 zu Einschränkungen kommen. In dieser Zeit wird in der Langgasse, von der Adolfstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich die Asphaltdeckschicht eingebaut, sowie in der Langgasse, ab Tannenstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich, die Asphalttragschicht eingebaut.

In dieser Zeit darf die Straße auf keinen Fall Betreten oder Befahren werden! Es sind ausschließlich die Gehwege zu benutzen.

Ab dem 16.11.2020 bis voraussichtlich 23.12.2020 wird die Zufahrt von der Langgasse in die Glockengasse gesperrt und der Verkehr mittels Ampelschaltung abgewickelt. Hierzu wird, wie bereits in den vergangenen Bauabschnitten, die innerörtliche Umleitung über die Tannenstraße eingerichtet.

Zeitgleich wird die Umleitung für diesen Bauabschnitt genutzt, das Bauwerk Breithardter Bach instand zu setzen. Die geplante Bauzeit beträgt sechs Wochen. Die L 3274 wird für diesen Zeitraum ab der B 54 bis zum Bauwerksbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird über die K 694 umgeleitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinden Hohenstein.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Öffentliche Bekanntmachung

Corona Virus – ABSAGE des Anhörungstermines über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.08.2020 wurde auch zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Strinz-Margarethä geladen.
Der für Dienstag den 17. November 2020 um 15.00 Uhr anberaumte Anhörungstermin findet aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich SARS-CoV-2 und der derzeit hohen Inzidenz N I C H T statt.
Nach Normalisierung der Lage erfolgt eine erneute Einladung per öffentliche Bekanntmachung.

Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Im Auftrag, Limburg 30.10.2020
gez. Albrecht

Verkehrssicherungsarbeiten

Aufgrund von Verkehrssicherungsarbeiten ist der Michelbacher Weg (Feldweg zwischen Holzhausen ü. A. und Hennethal) am Dienstag, den 03.11.20, und Mittwoch, den 04.11.20, gesperrt. Der Waldkindergarten Hennethal kann über Hennethal angefahren werden.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach

für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und die Verbandsgemeinde Aar Einrich.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Aktenzeichen: F 1941

Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

1. Im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach, Rheingau-Taunus-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 27. Juli bis 04. September 2020 im Clubraum des Dorfgemeinschaftshauses Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach offen gelegen haben. Zur Auskunftserteilung war ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde anwesend. In dem anberaumten Anhörungstermin am 08. September 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für das gesamte Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
2. Von den Teilnehmern wurden keine Einwendungen gegen die Wertermittlung erhoben. Somit ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Offenlegung.

Begründung
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach ist gemäß §§ 27 ff FlurbG abgeschlossen. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen und in einem Anhörungstermin sind die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert worden.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.

Veröffentlichung und Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar Einrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, – Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Limburg, den 28. September 2020

Im Auftrag
gez. Albrecht (Verfahrensleitung)

 

 

Bundesweiter Warntag am 10.09.2020

Am Donnerstag, dem 10. September 2020 findet erstmals ein bundesweiter „Warntag“ statt. Ziel dieses Warntages ist es, die Bevölkerung für die „Warnung der Bevölkerung“ zu sensibilisieren und auf die verschiedenen Warnmittel und auch auf die Alarmsignale aufmerksam zu machen.

Der Warntag am 10.09. wird in Hessen um 10:30 Uhr mit der Auslösung der WarnApp hessenWARN eingeleitet. Es folgt um 11:00 Uhr eine bundesweite Warnung über alle in Hessen vorhandenen Warnmedien.

Die im Rheingau-Taunus-Kreis der Gemeinde Hohenstein vorhandenen Sirenen werden hierbei ab 11:00 Uhr mit dem Signal „Warnung der Bevölkerung“ und ab 11:20 Uhr mit dem Signal „Entwarnung“ ausgelöst.

Sirenensignale in Deutschland (gemäß Empfehlung des Ausschusses AFKzV der Innenministerkonferenz):

Warnung: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben

Feueralarm: Einminütiger Dauerton, 2* unterbrochen
Bedeutung: Alarmierungssignal für die Feuerwehr

Ihr Ordnungsamt

 

Vorerst Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium hebt Alarmstufe A auf

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die
landesweiten und meist ergiebigen Niederschläge in Verbindung mit einem leichten
Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der
akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hebt daher die am 6. August 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.


Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Vertrocknete
Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle weiterhin eine potentielle Gefahr dar. Die lange Phase der Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Für die im Einzelfall nach wie vor erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Bereits der Juli war viel zu trocken, seit Anfang August kam es zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefahr. Allein in diesem Zeitraum gab es knapp 20 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 20 Hektar. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 90 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 25 Hektar.