Keine Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion der Feuerwehren

Die regelmäßige Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion kann aufgrund der Pandemie im Januar 2021 nicht stattfinden. Da die Feuerwehren im hohen Maße systemrelevant sind und zur kritischen Infrastruktur unseres Landes zählen, hat sich die Gemeinde Hohenstein zum Schutz der Feuerwehren gegen eine Sammel-Aktion entschieden.

Ihre Weihnachtsbäume können Sie auf den örtlichen Grünschnittstellen der jeweiligen Ortsteile entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass sämtlicher Weihnachtsschmuck, Lametta etc. entfernt wurde.

Wir bitten um Verständnis.

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bürgerbüro

An folgenden Tagen und Zeiten ist das Bürgerbüro leider nicht erreichbar:

Montag, 04.01. von 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch , 06.01. von 13:00 – 18:30 Uhr
Dienstag, 12.01. von 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14.01. von 13:00 – 15:00 Uhr

Gerne können Sie, wie gewohnt unter 06120-290 einen Termin vereinbaren oder uns unter buergerbuero@hohenstein-hessen.de kontaktieren. Wir werden uns Ihren Anliegen schnellstmöglich annehmen. Wir bitten um Verständnis.

Sperrmüllanmeldung 2021

Ab dem 01.01.2021 wird die Entleerung der Tonnen für Bio-, Restmüll und Papier sowie die Sammlung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten im Kreisteil Untertaunus durch ein neues Unternehmen durchgeführt.

Die von der Firma K+R Umwelt reservierte und an den EAW weitergeleitete Telefonnummer für die Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteanmeldung im Untertaunus sowie die Elektrogroßgerätesammlung im Rheingau ist jedoch falsch!

Bitte benutzen Sie die Telefonnummer 06124 606 999 1.

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte können für das nächste Jahr bei der Firma K+R Umwelt auch unter www.sperrmuell-rheingau-taunus.de  online angemeldet werden.

Schließung der Gemeindeverwaltung zwischen den Jahren

Das Rathaus  ist in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 01. Januar 2021 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) sind die Mitarbeiterin aus dem Bereich Friedhofsamt sowie ein Mitarbeiter des Bauhofes wie folgt telefonisch erreichbar:

Friedhofsamt:           Frau Elke Barth, Telefon       06128-945300

Bauhof:                      Herr Ralf Guckes, Telefon     0160-3635061

Malteser übernehmen Menüservice in Hohenstein

Umstellung erfolgt zum 2. Januar 2021

Die Malteser im Rheingau-Taunus-Kreis übernehmen zum 02. Januar 2021 den Menüservice für alle Ortsteile der Gemeinden Hohenstein und Aarbergen. Alle Mahlzeitenkunden die bislang von der Caritas Wiesbaden betreut wurden, können dann nahtlos durch den Malteser Hilfsdienst (MHD) weiter beliefert werden.

Simone Prohm, Dienststellenleiterin der Sozialen Dienste der Malteser in Oestrich-Winkel bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Bürgermeistern Matthias Rudolf (Aarbergen) und Daniel Bauer (Hohenstein) sowie deren Mitarbeiterinnen für die im Vorfeld gute Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Bürger, deren Versorgung mit warmen Mahlzeiten, ein großes Anliegen war und bleiben wird.

„Die Belieferung der Kunden erfolgt ab dem 02. Januar in der gewohnt zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und leckeren Weise“, betont Simone Prohm.

„Wir haben mit den Maltesern einen zuverlässigen und erfahrenen Partner gewinnen können, dem wir die Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Hohenstein anvertrauen können, wie Bürgermeister Daniel Bauer, erläuterte.

Die Malteser bieten an 365 Tagen im Jahr täglich sechs wechselnde Menüs, u.a. auch Diabetikerkost oder kleine Menüs für Senioren an, die Auslieferung erfolgt gemäß aktueller Corona-Bestimmungen in persönlichen Warmhalteboxen bis vor die Haustüre.

Erreichbar ist der Malteser-Mahlzeitendienst werktags von 8:30-14:00 Uhr unter 06723 / 68-1412 oder per Mail mms.aarbergen-hohenstein@malteser.org.

Speisepläne und Infomaterial, bzw. ein Probeessen, kann dort angefordert werden. Keine Vertragsbindung, keine Mindestabnahme

„Ganz wichtig ist uns die Flexibilität unserer Kunden. Sie entscheiden, wann und wie oft die Lieferung in der Woche gewünscht ist. Die Menüs können ganz unkompliziert bestellt werden, ohne Vertragsbindung und ohne Mindestabnahme, auch kurzfristig, beispielsweise bei Krankheit“, erklärt Simone Prohm das Konzept.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.malteser-menueservice.de.

Sirenenprobealarm

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet jedes Jahr am 2. Samstag im Juni und am 2. Samstag im Dezember im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm findet am 12. Dezember 2020 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr statt. Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Einseitiges Halteverbot in der Heimannstraße in Steckenroth

Im Ortsteil Steckenroth in der Heimannstraße ist ab sofort auf der Seite mit den ungraden Hausnummern ein absolutes Haltverbot eingerichtet worden. Der Grund hierfür ist, dass zur Erschließung des Neubaugebietes „Unter der Schindkaut“ die Baustellenfahrzeuge die Heimannstraße passieren müssen und dies nur durch die Einrichtung eines einseitigen Haltverbotes möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Schädlings- und Rattenbekämpfung

In der Zeit vom 30.11. – 04.12.2020 lässt die Gemeinde Hohenstein durch die Firma Diefenbach Bautenschutz & Schädlingsbekämpfung die jährliche Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Gemeinde Hohenstein durchführen. Die Rattenköder werden so ausgelegt, dass Kinder und Haustiere damit nicht in Kontakt kommen können.

Sollten Sie verstärkt Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz feststellen, bitten wir um Mitteilung unter tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de oder 06120-2920.

Ihr Ordnungsamt

Baustelle Langgasse: Auftragen der Asphaltschicht und geänderte Verkehrsführung

Aufgrund des Baufortschrittes in der Langgasse wird es ab vom 09.  bis  14. November 2020 zu Einschränkungen kommen. In dieser Zeit wird in der Langgasse, von der Adolfstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich die Asphaltdeckschicht eingebaut, sowie in der Langgasse, ab Tannenstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich, die Asphalttragschicht eingebaut.

In dieser Zeit darf die Straße auf keinen Fall Betreten oder Befahren werden! Es sind ausschließlich die Gehwege zu benutzen.

Ab dem 16.11.2020 bis voraussichtlich 23.12.2020 wird die Zufahrt von der Langgasse in die Glockengasse gesperrt und der Verkehr mittels Ampelschaltung abgewickelt. Hierzu wird, wie bereits in den vergangenen Bauabschnitten, die innerörtliche Umleitung über die Tannenstraße eingerichtet.

Zeitgleich wird die Umleitung für diesen Bauabschnitt genutzt, das Bauwerk Breithardter Bach instand zu setzen. Die geplante Bauzeit beträgt sechs Wochen. Die L 3274 wird für diesen Zeitraum ab der B 54 bis zum Bauwerksbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird über die K 694 umgeleitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinden Hohenstein.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Öffentliche Bekanntmachung

Corona Virus – ABSAGE des Anhörungstermines über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.08.2020 wurde auch zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Strinz-Margarethä geladen.
Der für Dienstag den 17. November 2020 um 15.00 Uhr anberaumte Anhörungstermin findet aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich SARS-CoV-2 und der derzeit hohen Inzidenz N I C H T statt.
Nach Normalisierung der Lage erfolgt eine erneute Einladung per öffentliche Bekanntmachung.

Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Im Auftrag, Limburg 30.10.2020
gez. Albrecht