Nichtigkeit Bußgeldkatalog-VO

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Hohenstein bittet von Anfragen zur Teilnichtigkeit der Bußgeldkatalog-VO (BKatV) abzusehen.

Neue und laufende Verfahren werden von Amts wegen nach der zuvor geltenden BKatV bearbeitet.

Zum Umgang mit bereits rechtskräftigen Verfahren wird noch eine bundeseinheitliche Regelung erwartet.

Ablesung der Wasseruhren zum 30.06.2020 – Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

der Deutsche Bundestag hat die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen. Ab Mittwoch, den 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % gesenkt. Auch der verminderte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5 % gesenkt. Dies hat u. a. auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein. Im Bereich der Wasserversorgung zahlen Sie aktuell pro Kubikmeter Frischwasser 7% Mehrwertsteuer. Mit der zeitweisen Senkung dieses verminderten Mehrwertsteuersatzes kommt Ihnen auch eine Senkung des tatsächlich zu zahlenden Betrages  für Ihren Frischwasserbezug zu Gute. Es ist allerdings, um eine korrekte Abrechnung nachzuvollziehen wichtig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand zum 30. Juni 2020 bis spätestens zum 15. Juli zusenden. Sollten Sie mehrere Wasserzähler haben, teilen Sie uns bitte für alle Zähler den aktuellen Stand mit. Hierzu haben wir Ihnen eine aktuelle Ablesekarte mit Ihren Zählerdaten und den Objektbezeichnungen zukommen lassen, bzw. wird Sie diese in den nächsten Tagen noch erreichen. Gerne können Sie den Zählerstand mit Ihrer Objekt-GA-Nummer und der Zählernummer an steueramt@hohenstein-hessen.de oder per Fax an die Nummer 06120 /29-40 senden. Auf dieser website steht Ihnen auch unter dem Menüpunkt Aktuelles das entsprechende Formular zur Verfügung.

Es wird unterjährig keine Gebührenbescheide geben. In dem Gebührenbescheid werden Ihnen dann die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze (für das 1. Halbjahr 7%, für das 2. Halbjahr 5%) berechnet. Sollten Sie uns keine Zwischenablesungszählerstände zum 30. Juni 2020 zusenden, werden wir zum Jahresende eine Schätzung vornehmen.

Sofern Sie bereits einen Funkwasserzähler installiert haben, müssen Sie sich um nichts kümmern, die Gemeinde Hohenstein wird dafür Sorge tragen, dass die Funkwasserzähler rechtzeitig ausgelesen werden.

Daniel Bauer, Bürgermeister

Rathaus öffnet am Montag, 18.05.2020

Ab Montag, 18.05.2020 öffnet das Rathaus wieder zu den gewohnten Dienstzeiten, allerdings kann der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab telefonisch oder per email.
Beim Besuch des Rathauses gilt Maskenpflicht, außerdem ist auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie auf die allgemeinen Hygienehinweise zu achten.
Bitte klingeln Sie an der Eingangstür, ein/e Mitarbeiter/in wird Ihnen öffnen und Sie zum jeweiligen Büro begleiten.
Die Zahl der Besucher/innen wird durch unsere Mitarbeiter/innen begrenzt werden um die Hygienestandards einzuhalten. Verstehen Sie also bitte, wenn nicht alles sofort erledigt werden kann.

Absagen von Veranstaltungen

Absagen in der Seniorenarbeit: Tagesfahrt zur Straußenfarm und Hohensteiner Tanzfest
Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus finden das Hohensteiner Tanzfest und die Tagesfahrt „Mit der Gemeinde unterwegs“ nach Remagen zur Straußenfarm am 22. April nicht statt. Kontakt 06120/2924.

Aktuell wurde die Reise „Mit der Gemeinde unterwegs“ im Mai noch nicht abgesagt. Wir beobachten die Situation und werden auch hier eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen. Auf jeden Fall entstehen allen Angemeldeten keine Kosten. Kontakt 06120/2924.

Absage aller Treffen von Seniorengruppen
Bis mindestens Ende April finden keine Treffen der Hohensteiner Seniorengruppen statt. Das betrifft die Seniorenclubs Breithardt und Steckenroth, die Seniorenkreise Sonniger Herbst und Borner Spätlese, den Hohensteiner Wanderkreis, den Hohensteiner Tanzkreis, die Holdesser Boules, den Hohensteiner Computerkreis, den Lese- und Gesprächskreis, Strinzer Treff und die Strinzer Volksliedergruppe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jugend- und Seniorenreferat der Gemeinde Hohenstein. Kontakt 06120/2924.

Absage Vorstellung Präventionsmobil
Die hierzu geplante Veranstaltung am Montag, 16. März im Gemeindezentrum Breithardt, Grüner Raum entfällt.

Jugendsammelwoche abgesagt
In diesem Jahr sammeln einige Hohensteiner Vereine für die Jugendsammelwoche. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat entschieden, die Jugendsammelwoche nicht stattfinden zu lassen. Es darf also nicht gesammelt werden! Kontakt: 06120/2924.

 

Das Hohensteiner Busje wird volljährig!

Am Dienstag, den 17.03.2020, ist das Hohensteiner Busje 18 Jahre im Einsatz. Wir blicken auf viele Jahre voller Höhen und Tiefen zurück. Wir sind stolz, dass sich das Busje als fester Bestandteil etabliert hat und nicht mehr weg zu denken ist.

Wir freuen uns auf viele weitere Jahre und hoffen, dass wir diesen Service noch lange anbieten können.

Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept: Ihre Stimme zählt!

Wie stellen Sie sich die künftige Verkehrssituation im Kreisgebiet vor? Bis zum 29. Februar 2020 können Sie online zum Thema “Mobilität” abstimmen.

Der Mobilitätsmarkt wandelt sich grundlegend und in rasantem Tempo, so auch im Rheingau-Taunus-Kreis. Jeden Tag erscheinen neue Angebote, Services und Technologien, welche die Mobilität revolutionieren sollen. Wie sieht ein attraktiver ÖPNV aus Bus und Bahn zukünftig aus? Wie garantieren wir Mobilität in ländlichen Gebieten? Fragen, die nicht nur die Politik beschäftigen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger. Um die Bevölkerung stärker miteinbeziehen zu können, wurde nun das Online-Portal www.zusammen-zukunft.de freigeschaltet und ermöglicht allen Menschen im Kreisgebiet, sich an ausgewählten Themen zu beteiligen. „Pilot-Thema des neuen Online-Portals und der Bürgerforen ist deshalb die Mobilität im Landkreis“, erläutert Landrat Frank Kilian. Der Kreis hat die Erstellung eines zukunftsfähigen Mobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben. Die Basis dafür ist die Analyse des derzeitigen Mobilitätsangebotes. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können konkrete Hinweise zu Schwachstellen im Verkehrsnetz geben und Vorschläge für ein Leitbild und für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation einbringen.

Das Portal ist ab sofort unter www.zusammen-zukunft.de freigeschaltet. Die Befragung zum Thema Mobilität ist bis zum 29. Februar 2020 online, die Antworten auf die Fragestellungen werden anschließend sofort ausgewertet und veröffentlicht. „Wir legen großen Wert auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger – so können wir miteinander mehr möglich machen“, so Landrat Frank Kilian. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich jetzt und bei zukünftigen Themen an den Online-Befragungen und Bürgerforen zu beteiligen.

Selbstablesung der Wasserzählerstände zum 31.12.2019

Die Ablesekarten werden in der 51. KW versandt. Wir bitten Sie, die Wasseruhren mit Stichtag 31.12.2019 abzulesen und die abgelesenen Daten bis spätestens 16. Januar 2020 an die Gemeindeverwaltung zurück zu senden.

Der Abschnitt kann auch im Rathaus abgegeben werden. Sie können den Zählerstand auch gerne per Fax (06120/2940) oder email (steueramt@hohenstein-hessen.de) melden. Oder Sie nutzen unser Online Formular unter dem Menüpunkt “Aktuelles”.

Sollte uns der Zählerstand bis zum 16.01.2020 nicht vorliegen wird der Verbrauch geschätzt.

Sirenenprobealarm

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet jedes Jahr am 2. Samstag im Juni und am 2. Samstag im Dezember im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt. 

Der nächste Probealarm findet am 14. Dezember 2019 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr statt. 

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:
-Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
-Nachbarn verständigen
-Kinder ins Haus holen.

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale können Sie über den folgenden Link sehen:

Sirenensignale

Verpflichtung zum Winterdienst

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Straßen mit einseitigem Gehweg

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet (§ 10 Abs. 2 StrRS).

Bei unbebauten Grundstücken ist der Eigentümer für die Räumung vor diesen zuständig.

Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (§ 10 Abs. 3 StrRS)

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (§ 10 Abs. 6 StrRS)

Schnee und Eis darf nicht auf den öffentlichen Verkehrswegen gelagert oder auf die Straße geworfen werden!

Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privaten Stellplätzen und/oder in ihren Garagen zu parken. Somit ist eine bessere Räumung durch den Winterdienst möglich. Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass an folgenden Engstellen in Strinz-Margarethä nicht geparkt wird:

  • Waldstraße zwischen Nr. 58 und 64
  • Fichtenstraße zwischen Nr. 25 und 39
  • Pfalzstraße zwischen Nr. 34 und 44
  • Sonnenhang (Rundweg)

Die Verkehrsbehörde der Gemeinde Hohenstein behält sich vor, bei auftretenden Problemen, kurzfristig Haltverbote einzurichten.