Ablesung der Wasseruhren zum 30.06.2020 – Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

der Deutsche Bundestag hat die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen. Ab Mittwoch, den 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % gesenkt. Auch der verminderte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5 % gesenkt. Dies hat u. a. auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein. Im Bereich der Wasserversorgung zahlen Sie aktuell pro Kubikmeter Frischwasser 7% Mehrwertsteuer. Mit der zeitweisen Senkung dieses verminderten Mehrwertsteuersatzes kommt Ihnen auch eine Senkung des tatsächlich zu zahlenden Betrages  für Ihren Frischwasserbezug zu Gute. Es ist allerdings, um eine korrekte Abrechnung nachzuvollziehen wichtig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand zum 30. Juni 2020 bis spätestens zum 15. Juli zusenden. Sollten Sie mehrere Wasserzähler haben, teilen Sie uns bitte für alle Zähler den aktuellen Stand mit. Hierzu haben wir Ihnen eine aktuelle Ablesekarte mit Ihren Zählerdaten und den Objektbezeichnungen zukommen lassen, bzw. wird Sie diese in den nächsten Tagen noch erreichen. Gerne können Sie den Zählerstand mit Ihrer Objekt-GA-Nummer und der Zählernummer an steueramt@hohenstein-hessen.de oder per Fax an die Nummer 06120 /29-40 senden. Auf dieser website steht Ihnen auch unter dem Menüpunkt Aktuelles das entsprechende Formular zur Verfügung.

Es wird unterjährig keine Gebührenbescheide geben. In dem Gebührenbescheid werden Ihnen dann die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze (für das 1. Halbjahr 7%, für das 2. Halbjahr 5%) berechnet. Sollten Sie uns keine Zwischenablesungszählerstände zum 30. Juni 2020 zusenden, werden wir zum Jahresende eine Schätzung vornehmen.

Sofern Sie bereits einen Funkwasserzähler installiert haben, müssen Sie sich um nichts kümmern, die Gemeinde Hohenstein wird dafür Sorge tragen, dass die Funkwasserzähler rechtzeitig ausgelesen werden.

Daniel Bauer, Bürgermeister

Funklöcher werden weiter geschlossen

Im Oktober vergangenen Jahres haben wir Sie aufgerufen und Funklöcher zu melden. Wir starteten diesen Aufruf, um auch bei uns im ländlichen Raum überall eine gute Funknetzabdeckung zu gewährleisten. Vodafone hat bereits in der ersten Jahreshälfte 2020 einige Standorte für Masten gesichert und temporäre Anlagen aufgebaut. Nun zieht die Telekom nach.

Es gibt gute Nachrichten für die Teilnehmer an der Aktion „Wir jagen Funklöcher“: Die Telekom wird weitere 180 Bewerbungen in ihr Ausbauprogramm 2021/2022 aufnehmen und mit LTE versorgen – Hohenstein ist auch mit dabei. Gemeldet wurden schwerpunktmäßig Funklöcher in Steckenroth und Hennethal, denen es jetzt “an den Kragen gehen” wird. Für die Telekom und unsbesondere auch für den Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein ist erfreulich, dass weitere Kommunen, die sich an dem Programm beteiligt haben, jetzt zum Zuge kommen werden. Eigentlich hätten es „nur“ 50 Gewinner werden sollen, aber wegen des großen Erfolgs und der riesigen Beteiligung in ganz Deutschland hat sich die Telekom entschieden jetzt sechsmal mehr Masten bauen zu wollen.

Sirenenprobealarm

Heute zwischen 12.00 und 12.15 Uhr findet in Hohenstein eine Sirenenprobe statt. Ein guter Grund, sich mal wieder mit den einschlägigen Alarmsignal vertraut zu machen.

Kita Wiedereröffnung

Die Gemeinde Hohenstein öffnet ihre Kindertagesstätten wieder für den eingeschränkten Regelbetrieb. Um die Eltern direkt zu informieren, haben wir einen Brief über die einschlägigen Verteilungskanäle an alle Eltern gesandt, der auch hier eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Hohensteiner Kindertagesstätten öffnen wieder

Die Gemeinde Hohenstein hat heute alle Eltern über den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten informiert. Hier finden Sie unser Schreiben.

Die wichtigsten Eckpunkte:
Ab 2. Juni kommen neben den Kindern der Notbetreuungsgruppen alle Vorschulkinder und alle Härtefallkinder wieder in die Betreuung.

Ab 8. Juni kommen alle Kinder wieder in die KITAs.

Die Öffnungszeiten werden für Halbtagskinder auf 7.30 – 13 Uhr und Ganztageskinder von 7.30 – 15 Uhr angepasst.

Betreuung in Kindertagesstätten

Heute fand eine Tagung von den Verantwortlichen der Kitas im Rheingau-Taunus-Kreis statt.

Heute fand eine Tagung der Verantwortlichen für die Kitas im Rheingau Taunus Kreis statt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass wir keine einheitlichen Vorgaben vom Land Hessen bekommen haben und auch keine bekommen werden.

Wir haben heute bereits intensiv die denkbarem Varianten besprochen und für Hohenstein einen Plan entwickelt, der morgen im Laufe des Tages verfeinert und mit den Kita-Leitungen erörtert wird.

Voraussichtlich am Spätnachmittag werden wir Kontakt zu allen Eltern über unsere Homepage, Facebook und die einschlägigen WhatsApp Gruppen aufnehmen, um Ihnen die Möglichkeiten der Kinderbetreuung ab dem 2. Juni aufzuzeigen.

Es zeichnet sich allerdings ab, dass es keinen eingeschränkten Regelbetrieb geben wird, sondern eher eine ausgeweitete Notbetreuung. Die Gemeinde Hohenstein ist bemüht, so vielen Kindern wie nur irgend möglich die Chance zu bieten, ihren Kindergarten in ihren jeweiligen Gruppen wieder zu besuchen.

Ihr
Daniel Bauer

Neues vom Hohensteiner Bus’je

Am 01.06.2020 hat das Hohensteiner Bus´je seinen Fahrbetrieb wieder eingeschränkt aufgenommen. Von Montag bis Freitag von 7.30 bis 20.00 Uhr werden die bekannten Haltestellen angefahren. Selbstverständlich sind auch im Busje die allgemein bekannten Hygieneregeln zu beachten:
– In die Armbeuge niesen/husten
– den Mindestabstand von 1,5 m zum Fahrer und zu den Mitmenschen einhalten
– Mund- und Nasenschutz tragen

Folgende spezifische Hygieneregeln kommen für das Busje hinzu:
– Kein direkter Austausch von Bargeld zwischen Fahrer und Fahrgast, die Gebühr ist vom Fahrgast möglichst passend in der bereit gestellten Schale zu deponieren
– Ist ein Fahrgast offensichtlich krank bzw. zeigt Symptome auf, muss auf die Beförderung verzichtet werden

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen unseren Service wieder anbieten zu können.

Vereinssport in Hohenstein

Der Umgang mit der Corona Pandemie in den vergangenen Wochen und Monaten war auch in den Hohensteiner Vereinen vorbildlich. Selbstverständlich ist es für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden, wenn der normale Alltag auf den Kopf gestellt wird und gerade der Gesundheit zuträgliche sportliche Aktivitäten nicht ausgeführt werden können. Die Vereinsvorsitzenden hatten sicherlich in den letzten Wochen viele Anfragen Ihrer Mitglieder, wann endlich wieder mit dem gewohnten Sportprogramm begonnen werden könne. Dies ist auch für die Gemeinde Hohenstein eine wichtige Frage, der wir uns seit den beschlossenen möglichen Lockerungen intensiv angenommen haben.

Bezüglich der Vereinsteile, die ihren Sport auf einem Sportplatz ausüben, können wir grünes Licht für sportliche Aktivitäten geben. Die Sportplätze sind nicht länger gesperrt. Beim Trainingsbetrieb sind allerdings die allseits bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dusch- und Waschräume sind geschlossen zu halten und die Nutzung der Toiletten ebenfalls nur unter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Sollte eine räumliche Trennung nicht vorhanden sein, ist darauf zu achten, dass eine Nutzung der Dusch- und Waschräume, sofern diese nicht für die notwendige Handhygiene benötigt werden, ausgeschlossen wird. Von diversen Sportverbänden gibt es Hygienekonzepte, die Sie sich zu Eigen machen und auf ihren jeweiligen Sportbetrieb anpassen können. Ein solches Hygienekonzept soll der Gemeinde Hohenstein vorgelegt werden. Es wird von der Gemeinde Hohenstein allerdings nicht einem Genehmigungsverfahren unterliegen, sondern lediglich einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Nach Vorlage dieses Konzeptes kann der Trainingsbetrieb aufgenommen werden. Es ist wichtig, alle ihre Übungsleiter und die Teilnehmenden über dieses Hygienekonzept in Kenntnis zu setzen. Wir empfehlen eine entsprechende Handreichung. Ebenfalls sollte das Hygienekonzept beim Übungsbetrieb schriftlich hinterlegt sein, dass im Falle einer Prüfung dieses auch vorgewiesen werden kann. Bitte beachten Sie, dass aktuell keine Wettkämpfe, selbst wenn die Abstandsregeln eingehalten werden könnten, stattfinden dürfen.

《Die Nutzung von Vereinsheimen ist grundsätzlich seit Freitag, den 15. Mai 2020 möglich. Es gelten im Falle der Bewirtung die Regelungen der Gaststättenverordnung, das bedeutet dass der Bedienende immer einen Mundschutz zu tragen hat, pro Gast mindestens 5 m² Fläche zur Verfügung stehen müssen und dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf weitere Regelungen in den Corona Verordnungen wird verwiesen.》 Ob die Vereinsheime geöffnet werden dürfen, steht aktuell nicht fest. Wir werden dies Anfang kommender Woche verifizieren.

Die Nutzung der gemeindlichen Mehrzweckeinrichtungen ist ab Montag, den 25. Mai 2020 möglich. Hier gelten ebenfalls die bereits vorstehend genannten Verfahrensweisen zu den zu erstellenden und vorzulegenden Hygienekonzepten. Insbesondere ist auf die Desinfektion von Spiel- und Sportgeräten zu achten. Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion) sind von Seiten des Nutzers vorzuhalten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Nutzern. Es besteht keine Maskenpflicht in den Mehrzweckeinrichtungen der Gemeinde Hohenstein, sollten die Abstandsregeln jedoch nicht eingehalten werden können, ist das Tragen eines Mundschutz obligatorisch. Die sanitären Anlagen in den jeweiligen Mehrzweckeinrichtungen werden von der Gemeinde Hohenstein regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Dennoch gilt auch in den Mehrzweckeinrichtungen, dass Dusch- und Waschräume, sofern eine bauliche Trennung zu den Toilettenanlagen besteht, gesperrt sind. Sofern keine räumliche Trennung besteht, ist auch hier lediglich die Benutzung zur Handhygiene erlaubt.

Die Kegelbahnen sind noch für den Betrieb geschlossen

Sofern Ihre Vereinstätigkeit musikalischer Art ist besteht unter Einhaltung der Hygieneregelungen ebenfalls die Möglichkeit die Mehrzweckeinrichtungen zu nutzen.

Sicherlich hatten eine Vielzahl an Vereinen für diesen Sommer auch Veranstaltungen in der Planung. Aufgrund der aktuell bestehenden Regelungen raten wir diesbezüglich zunächst zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Hohenstein.

In jedem Fall bieten wir Ihnen an, sich direkt mit der Gemeinde Hohenstein in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bauer

Rathaus öffnet am Montag, 18.05.2020

Ab Montag, 18.05.2020 öffnet das Rathaus wieder zu den gewohnten Dienstzeiten, allerdings kann der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab telefonisch oder per email.
Beim Besuch des Rathauses gilt Maskenpflicht, außerdem ist auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie auf die allgemeinen Hygienehinweise zu achten.
Bitte klingeln Sie an der Eingangstür, ein/e Mitarbeiter/in wird Ihnen öffnen und Sie zum jeweiligen Büro begleiten.
Die Zahl der Besucher/innen wird durch unsere Mitarbeiter/innen begrenzt werden um die Hygienestandards einzuhalten. Verstehen Sie also bitte, wenn nicht alles sofort erledigt werden kann.

Waldbrandgefahr

Leichte Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens – Umweltministerium hebt Alarmstufe A vorerst auf


Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Der momentan wechselhaftere Witterungsabschnitt verbunden mit einem Temperaturrückgang und Niederschlägen führt in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung zu rechnen. Das Umweltministerium hebt daher die am 22. April 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A ab dem 30. April 2020 auf.
Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Vertrocknete Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle eine potentielle Gefahr dar. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist aufgrund der Corona-Maßnahmen nach wie vor nicht zulässig.
Das erneute Ausrufen der Alarmstufe A ist angesichts der bisherigen Trockenheit nicht auszuschließen.
Hessen ist trotz der hohen Waldbrandgefahr in den letzten Wochen von sehr großen Bränden verschont geblieben. Bei bisher etwa 40 Waldbränden seit Jahresbeginn war eine Fläche von ca. 3,5 Hektar betroffen. Mit dem Andauern der zurückliegenden Phase ohne Niederschläge war es zu einer spürbaren Zunahme der Waldbrandaktivität gekommen. So kam es allein in den zurückliegenden zwei Wochen zu rund 25 Waldbränden auf einer Gesamtfläche von etwa 2,5 Hektar.
Größere Schäden konnten durch das rasche und geschulte Zusammenwirken vieler Kräfte bei der Waldbrandabwehr und Waldbrandbekämpfung verhindert werden. Hierzu zählen neben den vorsorgenden Maßnahmen der Forstverwaltung vor allem das gute Zusammenwirken von Feuerwehr und Forstleuten im Einsatzfall. Besonderer Dank gilt
den örtlichen Feuerwehren und vielen freiwilligen Helfern, die unter großem persönlichem
Einsatz größere Schäden verhindert haben.
Es ist auch erkennbar, dass die Bevölkerung sensibel mit der Gefahrenlage umgegangen
ist und die Warnungen der vergangenen Wochen ernst genommen hat.