Informationen zur Grundsteuerreform

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung sind verpflichtet, ihrem Finanzamt im Zeitraum Juni bis Oktober 2022 eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einzureichen.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.