Aktuelle Fallzahlen in Hohenstein

Heute (8. April 2020) wurde vom Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises die aktuelle Fallzahlenstatistik auf die 17 Gemeinden / Städte des Kreises bekannt gegeben. In Hohenstein gibt es demnach aktuell fünf Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden und eine Person, die Covid-19 ausgeheilt hat und sich demnach nicht weiter in Quaratäne befindet. Leider ist aktuell im Rheingau-Taunus-Kreis ein Todesfall zu beklagen.

Die Gesamtzahl der an Covid-19 Erkrankten im Rheingau-Taunus-Kreis beläuft sich auf 163, davon sind 86 bereits wieder genesen.

Das zeigt, dass bei uns im Rheingau-Taunus-Kreis die ergriffenen Maßnahmen wirken. Das bedeutet aber auch, dass wir jetzt, trotz des schönen Wetters, nicht nachlassen dürfen und die strengen Vorgaben der Kontaktvermeidung einhalten.

Wir danken Ihnen für Ihre Besonnenheit und die Solidarität, die Sie in den vergangenen Tagen und Wochen walten lassen. Halten Sie durch!

Alle Spielplätze in Hohenstein ab 18. März 2020 geschlossen

Alle Spielplätze in Hohenstein sind ab Mittwoch, den 18. März 2020 geschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dabei ist neben der klassischen Tröpfcheninfektion, die durch den nahen Kontakt von (auch symptomfreien) Personen passieren können, auch Übertragungen durch “Schmierinfektionen” im Fokus. Nach aktuellem Kenntnisstand kann das Virus auch einige Stunden auf Oberflächen im Außenbereich aktiv bleiben, je nachdem wie stark die Kontamination ist. Daher hat die Hessische Landesregierung mit der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 (mit Wirkung zum 18. März 2020) verbindliche Regelungen geschaffen, die hessenweit umzusetzen und zu beachten sind.

Wir appellieren an Ihre Vernunft. Schützen Sie sich und alle Mitmenschen und berücksichtigen Sie die aktuellen Sperrungen der Spielplätze.

Update: Die Spielplätze sind wieder geöffnet.

Das Hohensteiner Bus’je stellt den Betrieb ein

Aufgrund der aktuellen Bewertung der Lage rund um das Coronavirus hat der Krisenstab der Gemeinde Hohenstein entschieden, bis auf Weiteres alle Fahrten mit dem Hohensteiner Bus’je abzusagen und den Betrieb einzustellen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Erledigungen von Einkäufen etc. oder im Mobilitätsbereich benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an die Verwaltung unter der Rufnummer 06120 29-0 wenden. Wir werden versuchen, ihre Anliegen zu koordinieren. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Besonnenheit.

Rathaus ab Montag, den 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen

Aufgrund der aktuell erforderlich gewordenen Maßnahmen zum Schutze vor dem Coronavirus bleibt das Rathaus ab Montag, den 16.03.2020 für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen .

Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen telefonisch an ihre Verwaltung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (06120) 29-0 bzw. über die allgemeine Behördenrufnummer 115.

Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schicken an info@hohenstein-hessen.de. Fragen betreffend das Ordnungsamt bzw Bürgerbüro können elektronisch an ordnungsamt@hohenstein-hessen.de gestellt werden. Für den direkten Kontakt verweisen wir auf die Kontaktliste der Gemeinde Hohenstein.

Die Verwaltung ist besetzt und wird soweit möglich Ihre Anliegen telefonisch, elektronisch oder postalisch erledigen.

Für die Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung entsprechend der Regelungen des Landes Hessen ab Dienstag, den 17.03 2020 eingeführt. Die Eltern sind hierüber informiert und werden aufgerufen, sich bei Fragen und zur Anmeldung (per E-Mail ilona.quint@hohenstein-hessen.de) an Frau Quint zu wenden 

Bis auf Weiteres bleiben alle Hohensteiner Mehrzweckeinrichtungen geschlossen. Dies gilt auch für alle Jugendclubs und die Strinzer Bücherstubb.

Alle gemeindlichen Veranstaltungen sind abgesagt. Es wird privaten Veranstaltern dringend angeraten, Ihre Veranstaltung ebenfalls abzusagen.

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen auf eine baldige Normalisierung und des öffentlichen Lebens. Bleiben sie besonnen und achten Sie auf Ihre Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bauer

 

 

Aktuelles zum Thema Kinder(not)betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein

Aktuell ist der Krisenstab der Gemeinde Hohenstein damit befasst, den Eltern von Kindern in unseren Kindertagesstätten eine Notbetreuungsmöglichkeit anzubieten und dies zu organisieren. Diese unterliegt soeben vom Ministerpräsidenten Volker Bouffier höchstselbst dargestellten Regelungen, die hessenweit Gültigkeit haben. Auch die uns zugegangene Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises sieht diese Regelungen vor. Wir werden morgen im Laufe des Tages unsere Bemühungen fortsetzen. Wir bitten um Nachsicht, dass eine Notbetreuung voraussichtlich erst am Dienstag kommender Woche gewährleistet werden kann. Bitte richten Sie sich daher darauf ein, dass am Montag keine Betreuung ihrer Kinder, auch wenn Sie einer der nachfolgend aufgeführten Personengruppen angehörig sind, gewährleistet werden kann.

Die Kinder folgender Erziehungsberechtigter können an der Notbetreuung teilnehmen.

a) Angehörige medizinischer Berufe (insbesondere Ärzte und Ärztinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Praxispersonal, Mitarbeitende in Altenpflegehei-men und ambulanten Pflegediensten).

b) Sicherheitsrelevante Berufe (Insbesondere Polizei, Feuerwehr).

c) Angehörige kritischer Infrastruktur und Behörden (Insbesondere Standes-, Jugend-ämter, Wasser-, Abwasser-, Stromversorgung).
Die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu den o. g. Fallgruppen und Abweichungen in sozialen Härtefällen obliegt dem Träger der Einrichtung, also der Gemeinde Hohenstein.

3. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 13. März 2020, gilt bis einschließlich 10. April 2020.

4. Eine Anfechtungsklage gegen diese Anordnung hat gem. §§ 16 Abs. 8, 28 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. 5. Auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes wird hingewiesen.

Daniel Bauer
Bürgermeister