Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereiche der Gemeinde Hohenstein

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

 

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Geschäftszeichen: 2-LM-05-19-36-01-B-0004#005

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute L A D U N G
zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Folgender Termin wird aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich Covid-19 erneut angesetzt:
In dem Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä, Rheingau-Taunus Kreis, wird gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke der Anhörungstermin erneut anberaumt auf
Dienstag, den 16. März 2021
im Dorfgemeinschaftshaus „Aubachhalle“, Wiesenweg 1, in 65329 Hohenstein-Strinz-Margarethä,
zu welchem die Beteiligten hiermit eingeladen werden.
Die Teilnahme kann nur mit individueller Terminvergabe erfolgen. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitern der Flurbereinigungsbehörde bis zum 12.03.2021 unter der Telefonnummer 06431/91056229 oder per E-Mail an hans-peter.meister@hvbg.hessen.de.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben, oder danach bis spätestens zum 31.03.2021 schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg, Berner Straße 11, 65552 Limburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 16. März 2021 nicht teilzunehmen.
Informationen über den weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens (Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, Abfindungsvereinbarung) sind im Internet unter https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar. In diesen Informationen werden auch der Nachweis des Alten Bestandes, der Abfindungswunsch, die Wertermittlung erläutert. Im Sinne der Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ist auf dieser Internetseite auch der Foliensatz zum nun stattfindenden Anhörungstermin einsehbar.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie findet der Anhörungstermin nicht als öffentliche Veranstaltung statt. Im Einklang mit den Regelungen des PlanSiG müssen sich alle am Anhörungstermin teilnehmenden Personen telefonisch oder schriftlich vorab anmelden und erhalten einen individuellen Termin am Tag der Anhörung. Dasselbe gilt für die Aufnahme der Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn. Ohne Anmeldung erschiene Personen können am Anhörungstermin nicht teilnehmen.
Bedingt durch Corona bitten wir Sie, einen Mundschutz (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

Hinweise:
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes erhalten, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist.
In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 haben die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus des Ortsteils Strinz-Margarethä ausgelegen. Zur Auskunftserteilung waren Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Verbunden mit dem Auskunftstermin war der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Der ursprünglich am 17. November 2020 als Versammlung geplante Anhörungstermin wurde coronabedingt abgesagt und wird durch diese erneute Ladung nachgeholt.
Im Anhörungstermin am Dienstag, den 16. März 2021 können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte mehr erteilt werden. Zweckmäßigerweise sind die erhaltenen Unterlagen zu den Terminen mitzubringen.

Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 28.01.2021
Im Auftrag
gez. Albrecht