Das Ordnungsamt teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Wetterverhältnisse und der damit einhergehenden gesunkenen Brandgefahr die Grillplätze in Hohenstein mit sofortiger Wirkung wieder bis auf weiteres geöffnet werden.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das Rauchen im Wald zwischen dem 1. März und
31. Oktober grundsätzlich und ohne besondere Verfügung der Behörden strikt untersagt ist.
Hohenstein, den 03.08.2023