für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und die Verbandsgemeinde Aar Einrich.
Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Aktenzeichen: F 1941
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
1. Im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach, Rheingau-Taunus-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 27. Juli bis 04. September 2020 im Clubraum des Dorfgemeinschaftshauses Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach offen gelegen haben. Zur Auskunftserteilung war ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde anwesend. In dem anberaumten Anhörungstermin am 08. September 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für das gesamte Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
2. Von den Teilnehmern wurden keine Einwendungen gegen die Wertermittlung erhoben. Somit ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Offenlegung.
Begründung
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach ist gemäß §§ 27 ff FlurbG abgeschlossen. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen und in einem Anhörungstermin sind die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert worden.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.
Veröffentlichung und Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar Einrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, – Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.
Limburg, den 28. September 2020
Im Auftrag
gez. Albrecht (Verfahrensleitung)