Hinweise der Gemeinde Hohenstein
Zu Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Gemeinde Hohenstein die Bürgerinnen und Bürger auf folgendes hinweisen:
Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen und Wegen parken, so abgestellt sein, dass eine Durchfahrbreite von mindestens 3 Meter sichergestellt ist, da sonst eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge nicht möglich ist!
Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

