Öffentliche Bekanntmachung: Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin. Flurbereinigung Strinz-Margarethä

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Hohenstein, Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein.

Amt für Bodenmanagement, Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Telefon: 06431/9105-0, Telefax: 0611/327605-600, email: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936

Öffentliche Bekanntmachung
Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin

Im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä werden allen Eigentümern der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten (Teilnehmer) folgende Termine bekanntgegeben.

Auf eine Teilnehmerversammlung im Vorfeld wird aufgrund der aktuellen Situation verzichtet. Stattdessen können Informationen zur Wertermittlung sowie zum Nachweis des Alten Bestandes im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F1936 aufgerufen werden.

Die Teilnehmer werden dringend gebeten, die dort zur Verfügung stehenden Folien vor der Teilnahme an den folgenden Terminen zu lesen.

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und die Folien auf analogem Wege erhalten wollen, wenden Sie sich bitte mit dem Kennzeichen „F 1936 Planwunsch und Wertermittlung“ an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn oder per Telefon unter 06431 9105 -6229 oder -6135.

  1. Vorlage der Ergebnisse der Wertermittlung und Planwunschtermin

In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus, Schulstraße in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä (Tel.: 06431/9105 – 6229) aus. Zur Auskunftserteilung werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.

Verbunden mit dem Auskunftstermin ist der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Zweck des Abfindungswunschtermins ist die Anhörung der Teilnehmer über ihre Abfindungswünsche. Die Teilnehmer werden gebeten zu diesem Termin den ihnen im Vorfeld zugesendeten ausgefüllten Abfindungswunschbogen sowie den Nachweis des Alten Bestandes mitzubringen. Der Planwunschbogen kann auch schriftlich zurückgesandt werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zu diesem Termin werden, bedingt durch Corona, die Beteiligten individuell per Post geladen. Ein Erscheinen ohne Termin im Verhandlungslokal ist zur Vermeidung von Menschenansammlungen nicht gestattet.

Wir bitten Sie, zum Termin einen eigenen Kugelschreiber sowie die im August / September zugesendeten Unterlagen mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

  1. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Am Dienstag, den 17. November 2020 um 15.00 Uhr findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Margarethä, Wiesenweg 1 in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä statt, in dem die Ergebnisse der Wertermittlung von einem Angehörigen des Amtes, im Beisein eines landwirtschaftlichen Sachverständigen, erläutert werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zur Wahrung der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit Covid 19 bitten wir um vorherige Anmeldung! Bedingt durch Corona bitten wir Sie, Ihre Adresse und Kontaktdaten bei Betreten des Saals zu hinterlegen, einen Mundschutz zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

Zum Termin wird mit folgendem Hinweis geladen:

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin vorzubringen. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind und Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n im Anhörungstermin vertreten lassen. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist dann erforderlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum 18. Dezember 2020 schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn zu erheben.

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.

Nach Überprüfung der Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung fest­gestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt. Nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bilden diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge.

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da eine Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgen kann. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Für Teilnehmer, die keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, ist die Teilnahme am Anhörungstermin nicht unbedingt erforderlich.

Teilnehmer, die im Flurbereinigungsverfahren bereits für ihren gesamten Besitz einer Abfindung in Geld zugestimmt haben, brauchen an dem genannten Termin nicht teilzunehmen.

  1. Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 06.08.2020

Im Auftrag                   
gez. Albrecht

Verkehrsführung in Breithardt

Hier finden Sie die Umleitungspläne zur Verkehrsführung in Breithardt aufgrund der Baumaßnahme Langgasse. Die Verkehrsführung wird voraussichtlich bis zum 30.11.2020 bestehen.

Umleitungsplan I (PDF): Die Umleitung von der B 54 kommend verläuft über: An der Altwiese – Römersberg – Sonnenstraße – Gronauer Straße – Bergstraße – Am Reuterweg – Tannenstraße.

Umleitungsplan II (PDF): Die Umleitung von der Tannenstraße kommend verläuft über: Am Reuterweg – Schöne Aussicht – Bergstraße – Gronauer Straße – Sonnenstraße – Römersberg – An der Altwiese.

 

Vollsperrung K 700 zwischen B 54 und Hohenstein-Born Zeitraum: 17.7.2020 – 24.7.2020

Fahrbahnschäden und Baumfällarbeiten sind die Gründe für die Vollsperrung der K 700 zwischen der B 54 und Hohenstein-Born im Zeitraum vom 17.7.2020 bis 24.7.2020.

Die Verkehr in Fahrtrichtung Taunusstein und Bad Schwalbach wird über Taunusstein-Watzhahn umgeleitet. In Fahrtrichtung Hohenstein-Born wird der Verkehr über Taunusstein-Bleidenstadt und Taunusstein-Watzhahn geführt.

Nichtigkeit Bußgeldkatalog-VO

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Hohenstein bittet von Anfragen zur Teilnichtigkeit der Bußgeldkatalog-VO (BKatV) abzusehen.

Neue und laufende Verfahren werden von Amts wegen nach der zuvor geltenden BKatV bearbeitet.

Zum Umgang mit bereits rechtskräftigen Verfahren wird noch eine bundeseinheitliche Regelung erwartet.

Ablesung der Wasseruhren zum 30.06.2020 – Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

der Deutsche Bundestag hat die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen. Ab Mittwoch, den 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % gesenkt. Auch der verminderte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5 % gesenkt. Dies hat u. a. auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein. Im Bereich der Wasserversorgung zahlen Sie aktuell pro Kubikmeter Frischwasser 7% Mehrwertsteuer. Mit der zeitweisen Senkung dieses verminderten Mehrwertsteuersatzes kommt Ihnen auch eine Senkung des tatsächlich zu zahlenden Betrages  für Ihren Frischwasserbezug zu Gute. Es ist allerdings, um eine korrekte Abrechnung nachzuvollziehen wichtig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand zum 30. Juni 2020 bis spätestens zum 15. Juli zusenden. Sollten Sie mehrere Wasserzähler haben, teilen Sie uns bitte für alle Zähler den aktuellen Stand mit. Hierzu haben wir Ihnen eine aktuelle Ablesekarte mit Ihren Zählerdaten und den Objektbezeichnungen zukommen lassen, bzw. wird Sie diese in den nächsten Tagen noch erreichen. Gerne können Sie den Zählerstand mit Ihrer Objekt-GA-Nummer und der Zählernummer an steueramt@hohenstein-hessen.de oder per Fax an die Nummer 06120 /29-40 senden. Auf dieser website steht Ihnen auch unter dem Menüpunkt Aktuelles das entsprechende Formular zur Verfügung.

Es wird unterjährig keine Gebührenbescheide geben. In dem Gebührenbescheid werden Ihnen dann die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze (für das 1. Halbjahr 7%, für das 2. Halbjahr 5%) berechnet. Sollten Sie uns keine Zwischenablesungszählerstände zum 30. Juni 2020 zusenden, werden wir zum Jahresende eine Schätzung vornehmen.

Sofern Sie bereits einen Funkwasserzähler installiert haben, müssen Sie sich um nichts kümmern, die Gemeinde Hohenstein wird dafür Sorge tragen, dass die Funkwasserzähler rechtzeitig ausgelesen werden.

Daniel Bauer, Bürgermeister

Rathaus öffnet am Montag, 18.05.2020

Ab Montag, 18.05.2020 öffnet das Rathaus wieder zu den gewohnten Dienstzeiten, allerdings kann der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab telefonisch oder per email.
Beim Besuch des Rathauses gilt Maskenpflicht, außerdem ist auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie auf die allgemeinen Hygienehinweise zu achten.
Bitte klingeln Sie an der Eingangstür, ein/e Mitarbeiter/in wird Ihnen öffnen und Sie zum jeweiligen Büro begleiten.
Die Zahl der Besucher/innen wird durch unsere Mitarbeiter/innen begrenzt werden um die Hygienestandards einzuhalten. Verstehen Sie also bitte, wenn nicht alles sofort erledigt werden kann.

Absagen von Veranstaltungen

Absagen in der Seniorenarbeit: Tagesfahrt zur Straußenfarm und Hohensteiner Tanzfest
Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus finden das Hohensteiner Tanzfest und die Tagesfahrt „Mit der Gemeinde unterwegs“ nach Remagen zur Straußenfarm am 22. April nicht statt. Kontakt 06120/2924.

Aktuell wurde die Reise „Mit der Gemeinde unterwegs“ im Mai noch nicht abgesagt. Wir beobachten die Situation und werden auch hier eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen. Auf jeden Fall entstehen allen Angemeldeten keine Kosten. Kontakt 06120/2924.

Absage aller Treffen von Seniorengruppen
Bis mindestens Ende April finden keine Treffen der Hohensteiner Seniorengruppen statt. Das betrifft die Seniorenclubs Breithardt und Steckenroth, die Seniorenkreise Sonniger Herbst und Borner Spätlese, den Hohensteiner Wanderkreis, den Hohensteiner Tanzkreis, die Holdesser Boules, den Hohensteiner Computerkreis, den Lese- und Gesprächskreis, Strinzer Treff und die Strinzer Volksliedergruppe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jugend- und Seniorenreferat der Gemeinde Hohenstein. Kontakt 06120/2924.

Absage Vorstellung Präventionsmobil
Die hierzu geplante Veranstaltung am Montag, 16. März im Gemeindezentrum Breithardt, Grüner Raum entfällt.

Jugendsammelwoche abgesagt
In diesem Jahr sammeln einige Hohensteiner Vereine für die Jugendsammelwoche. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat entschieden, die Jugendsammelwoche nicht stattfinden zu lassen. Es darf also nicht gesammelt werden! Kontakt: 06120/2924.