Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Hohenstein bittet von Anfragen zur Teilnichtigkeit der Bußgeldkatalog-VO (BKatV) abzusehen.
Neue und laufende Verfahren werden von Amts wegen nach der zuvor geltenden BKatV bearbeitet.
Zum Umgang mit bereits rechtskräftigen Verfahren wird noch eine bundeseinheitliche Regelung erwartet.