Nichtigkeit Bußgeldkatalog-VO

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Hohenstein bittet von Anfragen zur Teilnichtigkeit der Bußgeldkatalog-VO (BKatV) abzusehen.

Neue und laufende Verfahren werden von Amts wegen nach der zuvor geltenden BKatV bearbeitet.

Zum Umgang mit bereits rechtskräftigen Verfahren wird noch eine bundeseinheitliche Regelung erwartet.