Ablesung der Wasseruhren zum 30.06.2020 – Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

der Deutsche Bundestag hat die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland beschlossen. Ab Mittwoch, den 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % gesenkt. Auch der verminderte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5 % gesenkt. Dies hat u. a. auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein. Im Bereich der Wasserversorgung zahlen Sie aktuell pro Kubikmeter Frischwasser 7% Mehrwertsteuer. Mit der zeitweisen Senkung dieses verminderten Mehrwertsteuersatzes kommt Ihnen auch eine Senkung des tatsächlich zu zahlenden Betrages  für Ihren Frischwasserbezug zu Gute. Es ist allerdings, um eine korrekte Abrechnung nachzuvollziehen wichtig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand zum 30. Juni 2020 bis spätestens zum 15. Juli zusenden. Sollten Sie mehrere Wasserzähler haben, teilen Sie uns bitte für alle Zähler den aktuellen Stand mit. Hierzu haben wir Ihnen eine aktuelle Ablesekarte mit Ihren Zählerdaten und den Objektbezeichnungen zukommen lassen, bzw. wird Sie diese in den nächsten Tagen noch erreichen. Gerne können Sie den Zählerstand mit Ihrer Objekt-GA-Nummer und der Zählernummer an steueramt@hohenstein-hessen.de oder per Fax an die Nummer 06120 /29-40 senden. Auf dieser website steht Ihnen auch unter dem Menüpunkt Aktuelles das entsprechende Formular zur Verfügung.

Es wird unterjährig keine Gebührenbescheide geben. In dem Gebührenbescheid werden Ihnen dann die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze (für das 1. Halbjahr 7%, für das 2. Halbjahr 5%) berechnet. Sollten Sie uns keine Zwischenablesungszählerstände zum 30. Juni 2020 zusenden, werden wir zum Jahresende eine Schätzung vornehmen.

Sofern Sie bereits einen Funkwasserzähler installiert haben, müssen Sie sich um nichts kümmern, die Gemeinde Hohenstein wird dafür Sorge tragen, dass die Funkwasserzähler rechtzeitig ausgelesen werden.

Daniel Bauer, Bürgermeister