Kein Versand von Hundesteuerbescheiden 2026

In diesem Jahr werden keine jährlichen Hundesteuerbescheide von der Gemeinde Hohenstein versendet. Der Ihnen zuletzt zugesandte Bescheid ist bis zur Erteilung eines neuen Bescheids gültig. Bei jährlicher Zahlungsweise ist das Fälligkeitsdatum der 1. Juli 2026. Bei gewünschter vierteljährlicher Zahlungsweise der 15.2./15.5./15.8./15.11.2026.

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Überweisung des jeweilig fälligen Betrages. Abbuchungsvereinbarungen bleiben natürlich bestehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Hohenstein unter 06120/2931 oder 06120/2941 oder unter steueramt@hohenstein-hessen.de.