Sturmtief Ignatz ist da

Sturm Ignatz hat uns heute Nacht erreicht. Vereinzelt waren unsere Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Vielen Dank für euer Engagement. Doch das Sturmtief und seine Folgen bleiben uns noch ein paar Tage erhalten.

Bitte seien Sie besonders vorsichtig im Freien und achten Sie auf möglicherweise herabstürzende Teile (bspw. Dachziegel etc).

Gehen Sie nicht im Wald oder am Waldrand spazieren, hier besteht durch abgebrochene Äste, entwurzelte Bäume oder durch Kronenabbruch unmittelbare Lebensgefahr.

Sichern Sie auch zuhause alles, was herumliegen und damit jemanden verletzen könnte.

Vielen Dank!

Sirenenprobealarm am 09.09.2021

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet am 2. Donnerstag im September im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm ist somit am Donnerstag, 09. September 2021 um 11.00 Uhr. Die Entwarnung der Bevölkerung ist um 11.30 Uhr.

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale wird im Beitragsbild  angezeigt.

Bedarfsabfrage möglicher neuer Bushaltestellen des Hohensteiner Busje

Im Frühjahr 2022 wird die Verlängerung der Busje-Konzession beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Im Zuge dessen gibt es die Möglichkeit, neue Haltestellen genehmigen zu lassen.

Zur Zeit fährt das Busje innerhalb Hohenstein von Haus zu Haus und außerhalb Hohenstein werden folgende Haltestellen angefahren:

In Bad Schwalbach:

  • Kreishaus / Schwimmbad
  • Kino
  • Otto-Fricke-Krankenhaus
  • Helios MVZ
  • Kurhaus
  • Bahnhofstraße beidseitig (Höhe Schwälbchen)

 

In Bad Schwalbach-Adolfseck

  • Bushaltestelle

 

In Taunusstein-Bleidenstadt:

  • Aartalcenter
  • Gymnasium
  • Salontheater

 

In Taunusstein-Hahn:

  • ZOB
  • Gesamtschule Obere Aar
  • Ärztezentrum
  • Schwimmbad
  • Seniorenzentrum Lessingstraße
  • Ehrenmal

 

In Taunusstein-Watzhahn:

  • Bushaltestelle

 

In Taunusstein-Wingsbach

  • Bushaltestelle

 

In Aarbergen-Michelbach:

  • Krautfeld
  • Festerbach
  • Gesamtschule
  • Seniorenresidenz

 

Wir sind stets bestrebt, den Service des Hohensteiner Busje zu optimieren. Aus diesem Grund können Sie uns gerne bis zum 31.10.2021 schriftlich per E-Mail an buergerbuero@hohenstein-hessen.de oder Schreiben an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, Haltestellen vorschlagen, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Nach Prüfung der eingereichten Vorschläge wird der Gemeindevortand der Gemeinde Hohenstein über die Erweiterung der Haltestellen beraten.

Weitere Anregungen zur Verbesserung unseres Service nehmen wir auch gerne entgegen.

 

Ihr Bürgerbüro

Neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises

Inzidenz über 100 – Neue Allgemeinverfügung greift ab Sonntag, 5. September 2021

Die Inzidenz im RTK hat gestern den Schwellenwert 100 überschritten. Gemäß Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen erlässt der RTK somit eine weitere Allgemeinverfügung, die am Sonntag, den 5. September 2021, in Kraft treten wird.

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

🔷 Kontaktregel für Treffen im öffentlichen Raum: max. 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder aus zwei Hausständen in beliebiger Gruppengröße (Kinder bis 14 Jahre sowie Geimpfte & Genesene zählen nicht mit).
🔷 Schule: Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, auch am Sitzplatz
🔷 Außen (!)- und Innengastronomie: nur mit Negativnachweis
🔷 Veranstaltungen: auch im Freien nur mit Negativnachweis, Teilnehmerbegrenzung im Freien auf 200 Personen, in Innenräumen auf 100 Personen
🔷 ÖPNV: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren
🔷 Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Sportstätten: Einlass nur mit Negativnachweis
🔷 Einzelhandel: Kundenbeschränkungen
🔷 Körpernahe Dienstleistungen: nur mit FFP2-Maske (nicht für Kinder unter 16 Jahren)
🔷 Clubs/Diskotheken: Einlass auf Außenflächen nur mit Negativnachweis (Ungeimpfte benötigen hier einen Negativnachweis mittels PCR-Test)

Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter:
👉 https://www.rheingau-taunus.de/pressemitteilungen/detail/inzidenz-im-rheingau-taunus-kreis-ueber-100-neue-corona-regeln.html
Das Hessische Eskalationskonzept finden Sie hier:
👉 https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0.pdf

ℹ IMPFUNG:
Bis zum 30. September 2021 bleibt das Impfzentrum Eltville geöffnet. Bis dahin sind Erst- und Zweitimpfungen weiterhin ohne Termin möglich.
➡️Das heißt: Wenn Sie sich bis zum 9. September 2021 zum ersten Mal impfen lassen, können Sie auch die Zweitimpfung noch im Impfzentrum erhalten. 🤓

Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in Strinz-Margarethä am 23.08.2021

 

Aufgrund einer notwendigen Baumaßnahme an der Wasserversorgungsleitung für den Ortsteil Strinz-Margarethä, muss die Lieferung von Trinkwasser am Montag den 23.08.2021 in der Zeit von  09:00 bis 12:00 Uhr unterbrochen werden. In diesem Zusammenhang kann es zu Druckschwankungen und kurzzeitiger Trübung des Trinkwassers kommen, die jedoch keine gesundheitsbeeinträchtigenden Auswirkungen haben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Brennholzverkauf

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder auf dieser homepage unter Formulare & Anträge erhältlich.

Ab der Brennholzsaison 2021/2022 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.

Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2021 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder email an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.

Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.

Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Januar 2022) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.

Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.

Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2021 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.21.

Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2021 – 31.05.2022, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2022.

Ihr Ordnungsamt

der Gemeinde Hohenstein

Am 16.8. impfen lassen ohne Termin

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,
gemeinsam mit dem Impfzentrum Eltville bietet die Gemeinde Hohenstein einen Termin für die Erstimpfung gegen das Coronavirus an. Kommen Sie einfach vorbei und lassen sich impfen. Ohne Anmeldung.
Wann?  Montag 16. August von 9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15 Uhr Wo? Aubachhalle in Strinz-Margarethä Wer? Alle ab 12 Jahren

Mitzubringen sind lediglich die Krankenkassenkarte, der Ausweis und das Impfheft (falls verloren, wird ein neues ausgestellt). Selbstverständlich findet vor jeder Impfung ein persönliches Beratungsgespräch statt, indem sie alle Ihre Fragen rund um das Thema Impfungen stellen können. Als Impfstoff ist Johnson & Johnson  oder Moderna vorgesehen. Den Termin für die zweite Impfung vereinbaren Sie direkt vor Ort. Hohenstein ist verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen, lassen Sie uns gemeinsam solidarisch den nächsten Schritt hin zu mehr Normalität gehen.
Mit solidarischen Grüßen Daniel Bauer Bürgermeister

Neue Corona-Regeln (Stand 19.7.2021)

Das Corona Kabinett des Landes Hessen hat heute die neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie beschlossen.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
 
Hotels und Übernachtungen:
Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
 
Gastronomie:
Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
 
Bibliotheken und Archive:
Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
 
Großveranstaltungen:
Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
 
Clubs / Discotheken:
Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen.de.