Einseitiges Halteverbot in der Heimannstraße in Steckenroth

Im Ortsteil Steckenroth in der Heimannstraße ist ab sofort auf der Seite mit den ungraden Hausnummern ein absolutes Haltverbot eingerichtet worden. Der Grund hierfür ist, dass zur Erschließung des Neubaugebietes „Unter der Schindkaut“ die Baustellenfahrzeuge die Heimannstraße passieren müssen und dies nur durch die Einrichtung eines einseitigen Haltverbotes möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Schädlings- und Rattenbekämpfung

In der Zeit vom 30.11. – 04.12.2020 lässt die Gemeinde Hohenstein durch die Firma Diefenbach Bautenschutz & Schädlingsbekämpfung die jährliche Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Gemeinde Hohenstein durchführen. Die Rattenköder werden so ausgelegt, dass Kinder und Haustiere damit nicht in Kontakt kommen können.

Sollten Sie verstärkt Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz feststellen, bitten wir um Mitteilung unter tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de oder 06120-2920.

Ihr Ordnungsamt

Fallzahlen in Hohenstein weiter niedrig

Anbei die neue Aufstellung zur 7-Tage Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis. Auch wenn Hohenstein aktuell die niedrigsten Fallzahlen hat, gibt es keinen Grund zur Freude. Die Inzidenz liegt bei über 220 Fälle pro 100.000 Einwohner. Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig, bitte bleiben Sie gesund.

Umleitung wird kurzfristig verändert

Da aktuell noch immer die Gehwege im Bereich der Langgasse zwischen Tannenstraße und Gronauer Straße nicht hergestellt sind, wurde heute mit Hessen Mobil erörtert, die Umleitung in Richtung Gewerbegebiet Altwiese nochmals kurzfristig zu verändern. Die Beschilderung wird, so ist unsere Hoffnung, kurzfristig bis zum Ende der Woche erfolgen. Sie wird sich in den Grundzügen an der bis zum Ende der vergangenen Woche geltenden Umleitung orientieren. Sobald uns die verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Umleitung in Breithardt

Zwischen Adolfstraße und Tannenstraße wurde die Feindecke gefahren. Seit Anfang dieser Woche gilt eine neue Umleitung über die Tannenstraße und Langgasse mit einer Ampelschaltung durch die Adolfstraße. Zwar ist es derzeit noch etwas chaotisch, weil offenbar die Beschilderung an einigen Stellen unzureichend ist, dies haben wir gegenüber der ausführenden Firma jedoch angemerkt und gehen von einer zeitnahen Verbesserung aus. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Es ist unser Bestreben, bis spätestens zu Weihnachten die Langgasse auch im vorderen Bereich zwischen Adolfstraße und Glockengasse fertiggestellt zu haben. Bitte unterstützen Sie insbesondere in der jetzigen Zeit die Geschäfte in der Langgasse. Das Kaufhaus Emich, den Multishop Watzal, die Metzgerei Stoll, Elektro Noack, die Bäckereien Huth und Wick, die Blumenfee und die Gaststätte Aspendos. Alle Geschäfte sind uneingeschränkt anfahrbar. Die Inhaber sind auch auf Ihre Unterstützung angewiesen!

Baustelle Langgasse: Auftragen der Asphaltschicht und geänderte Verkehrsführung

Aufgrund des Baufortschrittes in der Langgasse wird es ab vom 09.  bis  14. November 2020 zu Einschränkungen kommen. In dieser Zeit wird in der Langgasse, von der Adolfstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich die Asphaltdeckschicht eingebaut, sowie in der Langgasse, ab Tannenstraße bis Gronauer Straße einschließlich Kreuzungsbereich, die Asphalttragschicht eingebaut.

In dieser Zeit darf die Straße auf keinen Fall Betreten oder Befahren werden! Es sind ausschließlich die Gehwege zu benutzen.

Ab dem 16.11.2020 bis voraussichtlich 23.12.2020 wird die Zufahrt von der Langgasse in die Glockengasse gesperrt und der Verkehr mittels Ampelschaltung abgewickelt. Hierzu wird, wie bereits in den vergangenen Bauabschnitten, die innerörtliche Umleitung über die Tannenstraße eingerichtet.

Zeitgleich wird die Umleitung für diesen Bauabschnitt genutzt, das Bauwerk Breithardter Bach instand zu setzen. Die geplante Bauzeit beträgt sechs Wochen. Die L 3274 wird für diesen Zeitraum ab der B 54 bis zum Bauwerksbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird über die K 694 umgeleitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Hallen für Sportbetrieb und private Feiern gesperrt

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Hohenstein darauf hin, dass die gemeindlichen Einrichtung für jeglichen Sportbetrieb und private Feiern, sowie alle Sportanlagen bis zum 30. November 2020 gesperrt sind. Hintergrund ist die aktuelle Verordnungslage des Landes Hessen, nachzulesen unter www.hessen.de.

Dienstliche Veranstaltung sowie Veranstaltungen mit dringendem öffentlichen Interesse können auf Anfrage durchgeführt werden.

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinden Hohenstein.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Öffentliche Bekanntmachung

Corona Virus – ABSAGE des Anhörungstermines über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.08.2020 wurde auch zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Strinz-Margarethä geladen.
Der für Dienstag den 17. November 2020 um 15.00 Uhr anberaumte Anhörungstermin findet aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich SARS-CoV-2 und der derzeit hohen Inzidenz N I C H T statt.
Nach Normalisierung der Lage erfolgt eine erneute Einladung per öffentliche Bekanntmachung.

Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Im Auftrag, Limburg 30.10.2020
gez. Albrecht

Kreis hebt mit einer Ausnahme eigene Allgemeinverordnung auf

Landrat Kilian lobt schnelles Handeln der Landesregierung / Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen bleibt

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die einzige Verordnung, die weiterhin Bestand hat, regelt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Idstein, da sie sich konkret an Straßen orientiert und so weitergehend ist. Landrat Kilian: „Nach der gemeinsamen Veröffentlichung der Bundeskanzlerin, der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mussten wir davon ausgehen, dass die bundesweiten Verordnungen erst zum 4. November 2020 in Kraft treten.“

Dadurch hätte ein Regelungsvakuum am 2. und 3. November 2020 auftreten können, das der Rheingau-Taunus-Kreis auf jeden Fall vermeiden musste. So habe der Kreis in der vergangenen Woche insgesamt acht Allgemeinverfügungen erlassen. „Durch das lobenswert schnelle Handeln der Hessischen Landesregierung sind unsere Allgemeinverordnungen, bis auf jene, die die Maskenpflicht in Fußgängerzonen betrifft, obsolet und werden nun zeitnah aufgehoben“, berichtet Kilian. Zumal die landesrechtlichen Regelungen vergleichbar oder weitergehender sind, als die bisherigen Verordnungen des Kreises. Kilian. „Wir brauchen einheitliche Regelungen in Hessen und vor allem im Rhein-Main-Gebiet; auch mit Blick auf die vielen Pendler.“

Insbesondere die Regelungen, wie das Verbot zum Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr, die Regelungen über das Verbot von nicht vollständig an die Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, sowie Maskenpflicht in diversen öffentlichen Bereichen und für das Personal in Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Flüchtlingsunterkünfte), und die Maskenpflicht in der Schule, sind nun entweder vergleichbar oder schärfer landesrechtlich geregelt. Positiv bewertet der Rheingau-Taunus-Kreis die Tatsache, dass sich das Land die Regelung des Kreises zu den Gesichtsvisieren zu Eigen gemacht hat.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit den eigenen, umfangreichen Allgemeinverfügungen in den vergangenen Tagen einen nahtlosen Schutz der Bevölkerung zu jeder Zeit sichergestellt“, betont Landrat Frank Kilian, der diesem Zusammenhang an die Vernunft der Mitbürgerinnen und Mitbürger appelliert: „Der von Bundes- und Landesregierung verordnete Teil-Lockdown im November 2020 ist notwendig, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitswesen nicht zu überlasten. Deshalb sollen sich alle Menschen trotz der Maßnahmen strikt daran halten.“ Das Ziel muss sein, den rapiden Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen. Die nun vorgelegten Maßnahmen sind Teil eines Konzeptes, um die Corona-Pandemie endlich eindämmen zu können.