Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereiche der Gemeinde Hohenstein

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

 

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Geschäftszeichen: 2-LM-05-19-36-01-B-0004#005

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute L A D U N G
zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Folgender Termin wird aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich Covid-19 erneut angesetzt:
In dem Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä, Rheingau-Taunus Kreis, wird gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke der Anhörungstermin erneut anberaumt auf
Dienstag, den 16. März 2021
im Dorfgemeinschaftshaus „Aubachhalle“, Wiesenweg 1, in 65329 Hohenstein-Strinz-Margarethä,
zu welchem die Beteiligten hiermit eingeladen werden.
Die Teilnahme kann nur mit individueller Terminvergabe erfolgen. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitern der Flurbereinigungsbehörde bis zum 12.03.2021 unter der Telefonnummer 06431/91056229 oder per E-Mail an hans-peter.meister@hvbg.hessen.de.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben, oder danach bis spätestens zum 31.03.2021 schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg, Berner Straße 11, 65552 Limburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 16. März 2021 nicht teilzunehmen.
Informationen über den weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens (Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, Abfindungsvereinbarung) sind im Internet unter https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar. In diesen Informationen werden auch der Nachweis des Alten Bestandes, der Abfindungswunsch, die Wertermittlung erläutert. Im Sinne der Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ist auf dieser Internetseite auch der Foliensatz zum nun stattfindenden Anhörungstermin einsehbar.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie findet der Anhörungstermin nicht als öffentliche Veranstaltung statt. Im Einklang mit den Regelungen des PlanSiG müssen sich alle am Anhörungstermin teilnehmenden Personen telefonisch oder schriftlich vorab anmelden und erhalten einen individuellen Termin am Tag der Anhörung. Dasselbe gilt für die Aufnahme der Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn. Ohne Anmeldung erschiene Personen können am Anhörungstermin nicht teilnehmen.
Bedingt durch Corona bitten wir Sie, einen Mundschutz (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

Hinweise:
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes erhalten, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist.
In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 haben die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus des Ortsteils Strinz-Margarethä ausgelegen. Zur Auskunftserteilung waren Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Verbunden mit dem Auskunftstermin war der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Der ursprünglich am 17. November 2020 als Versammlung geplante Anhörungstermin wurde coronabedingt abgesagt und wird durch diese erneute Ladung nachgeholt.
Im Anhörungstermin am Dienstag, den 16. März 2021 können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte mehr erteilt werden. Zweckmäßigerweise sind die erhaltenen Unterlagen zu den Terminen mitzubringen.

Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 28.01.2021
Im Auftrag
gez. Albrecht

Keine Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion der Feuerwehren

Die regelmäßige Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion kann aufgrund der Pandemie im Januar 2021 nicht stattfinden. Da die Feuerwehren im hohen Maße systemrelevant sind und zur kritischen Infrastruktur unseres Landes zählen, hat sich die Gemeinde Hohenstein zum Schutz der Feuerwehren gegen eine Sammel-Aktion entschieden.

Ihre Weihnachtsbäume können Sie auf den örtlichen Grünschnittstellen der jeweiligen Ortsteile entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass sämtlicher Weihnachtsschmuck, Lametta etc. entfernt wurde.

Wir bitten um Verständnis.

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bürgerbüro

An folgenden Tagen und Zeiten ist das Bürgerbüro leider nicht erreichbar:

Montag, 04.01. von 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch , 06.01. von 13:00 – 18:30 Uhr
Dienstag, 12.01. von 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14.01. von 13:00 – 15:00 Uhr

Gerne können Sie, wie gewohnt unter 06120-290 einen Termin vereinbaren oder uns unter buergerbuero@hohenstein-hessen.de kontaktieren. Wir werden uns Ihren Anliegen schnellstmöglich annehmen. Wir bitten um Verständnis.

Sperrmüllanmeldung 2021

Ab dem 01.01.2021 wird die Entleerung der Tonnen für Bio-, Restmüll und Papier sowie die Sammlung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten im Kreisteil Untertaunus durch ein neues Unternehmen durchgeführt.

Die von der Firma K+R Umwelt reservierte und an den EAW weitergeleitete Telefonnummer für die Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteanmeldung im Untertaunus sowie die Elektrogroßgerätesammlung im Rheingau ist jedoch falsch!

Bitte benutzen Sie die Telefonnummer 06124 606 999 1.

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte können für das nächste Jahr bei der Firma K+R Umwelt auch unter www.sperrmuell-rheingau-taunus.de  online angemeldet werden.

Schließung der Gemeindeverwaltung zwischen den Jahren

Das Rathaus  ist in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 01. Januar 2021 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) sind die Mitarbeiterin aus dem Bereich Friedhofsamt sowie ein Mitarbeiter des Bauhofes wie folgt telefonisch erreichbar:

Friedhofsamt:           Frau Elke Barth, Telefon       06128-945300

Bauhof:                      Herr Ralf Guckes, Telefon     0160-3635061

Malteser übernehmen Menüservice in Hohenstein

Umstellung erfolgt zum 2. Januar 2021

Die Malteser im Rheingau-Taunus-Kreis übernehmen zum 02. Januar 2021 den Menüservice für alle Ortsteile der Gemeinden Hohenstein und Aarbergen. Alle Mahlzeitenkunden die bislang von der Caritas Wiesbaden betreut wurden, können dann nahtlos durch den Malteser Hilfsdienst (MHD) weiter beliefert werden.

Simone Prohm, Dienststellenleiterin der Sozialen Dienste der Malteser in Oestrich-Winkel bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Bürgermeistern Matthias Rudolf (Aarbergen) und Daniel Bauer (Hohenstein) sowie deren Mitarbeiterinnen für die im Vorfeld gute Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Bürger, deren Versorgung mit warmen Mahlzeiten, ein großes Anliegen war und bleiben wird.

„Die Belieferung der Kunden erfolgt ab dem 02. Januar in der gewohnt zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und leckeren Weise“, betont Simone Prohm.

„Wir haben mit den Maltesern einen zuverlässigen und erfahrenen Partner gewinnen können, dem wir die Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Hohenstein anvertrauen können, wie Bürgermeister Daniel Bauer, erläuterte.

Die Malteser bieten an 365 Tagen im Jahr täglich sechs wechselnde Menüs, u.a. auch Diabetikerkost oder kleine Menüs für Senioren an, die Auslieferung erfolgt gemäß aktueller Corona-Bestimmungen in persönlichen Warmhalteboxen bis vor die Haustüre.

Erreichbar ist der Malteser-Mahlzeitendienst werktags von 8:30-14:00 Uhr unter 06723 / 68-1412 oder per Mail mms.aarbergen-hohenstein@malteser.org.

Speisepläne und Infomaterial, bzw. ein Probeessen, kann dort angefordert werden. Keine Vertragsbindung, keine Mindestabnahme

„Ganz wichtig ist uns die Flexibilität unserer Kunden. Sie entscheiden, wann und wie oft die Lieferung in der Woche gewünscht ist. Die Menüs können ganz unkompliziert bestellt werden, ohne Vertragsbindung und ohne Mindestabnahme, auch kurzfristig, beispielsweise bei Krankheit“, erklärt Simone Prohm das Konzept.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.malteser-menueservice.de.