Um den Landwirten während der Erntesaison 2021 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom
15.07. bis 01.09.2021
in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:
Breithardt:
- K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
- K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 11 bis Einmündung Lindenstraße
- L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
- L3373 „Langgasse“ vor Nr. 21 (einzelner Parkplatz)
Hennethal:
- Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)
Holzhausen über Aar:
- L 3373 „Klosterstraße“ inkl. Parkflächen (beidseitig)
- Festerbachstraße bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
- Bohlenstraße komplett bis „Am Roten Berg“ Nr. 3
- Bohlenstraße Nr. 12 bis 16 (beidseitig)
- Bohlenstraße Nr. 16 bis Steinweg (halbseitig rechts)
- Daisbacher Weg (eingezeichnete Parkplätze)
Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.
Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.
Hohenstein, den 28.06.2021
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde