Der Handel darf bald wieder öffnen

Gestern haben die Bundeskanzlerin und der Hessische Ministerpräsident bereits ausführlich über die Lockerungen insbesondere für den wirtschaftlichen Betrieb gesprochen. Auch in Hohenstein hat dies Relevanz, denn ab kommender Woche dürfen Einzelhändler wieder ihre Geschäfte öffnen und ab 4. Mai auch Friseure wieder den Betrieb aufnehmen. Das ist gut und begrüßenswert. Auch die Strinzer Bücherstubb wird ihren Betrieb alsbald wieder aufnehmen können. Bitte beachten Sie aber die dringenden Ratschläge hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und zum Tragen von Mundschutz.

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein wird nach wie vor aufrecht erhalten und ggf. erweitert, sofern dies von der Hessischen Landesregierung erlaubt wird. Wir werden Sie dazu auf den bekannten Kanälen informieren.

Wie mit der Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr verfahren wird, entscheidet sich im Laufe der nächsten Tage in Abstimmung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und den Kommunen. Uns ist es wichtig, wie bisher auch abgestimmt mit den gleichen Leitlinien aller Kommunen und des Kreises die Aufgaben zu bewältigen. Nach wie vor ist es möglich, in dringenden Fällen auch persönlich (mit telefonischer Voranmeldung) im Rathaus vorstellig zu werden. Wir sind bemüht unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards ihr dringliches Anliegen zu bearbeiten. Beispielsweise können Zusatzmüllsäcke erworben werden, dringliche Ummeldungen sind ebenfalls möglich. Telefonisch stehen wir Ihnen wie gewohnt zu den Dienstzeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünschen, dass Sie gesund bleiben und aus der Pandemie gestärkt hervorgehen.

Daniel Bauer
Bürgermeister