Es gilt: Genauigkeit vor Schnelligkeit

Die Gemeinde Hohenstein wird über den Rheingau-Taunus-Kreis mit Informationen hinsichtlich einer geplanten Verordnungslage des Landes Hessen informiert. Der Kreis erhält seine Informationen im Regelfall über den Hessischen Landkreistag oder direkt von den zuständigen Ministerien oder Regierungspräsidien. In den vergangenen Wochen war es der Regelfall, dass Verordnungen weitergeleitet wurden, die dann auch umzusetzen waren. Diese Verordnungen wurden zwar auch häufig “mit der heißen Nadel gestrickt”, aber waren stets abgestimmt und sind dann in Umlauf gekommen.

Im Falle der uns zugeleiteten 8. Änderungsverordnung scheint es allerdings noch Klarstellungs- und Gesprächsbedarf zu geben, denn nachdem die Verordnung uns zugeleitet wurde, gibt es auf hessen.de Ankündigungen, dass sich nach dem Gespräch des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag, den 30.4. noch Änderungen ergeben könnten, die dann einzuarbeiten seien. Insbesondere die Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Friseursalons und ggf. weiterer Betriebe scheint nicht abschließend behandelt und beantwortet. Wir haben uns deswegen entschlossen, unsere Berichterstattung von der Homepage zu nehmen. Gerne hätten wir in Zeiten der Unsicherheit den Betrieben und Bürger*innen mehr Sicherheit und Planungsvorlauf gegeben. Der eingeschlagene Weg war eigentlich gut, leider ist in der Angelegenheit zu viel Dynamik. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn uns neue und gesicherte Erkenntnisse über die 8. Verordnung vorliegen.