Interessenbekundungsverfahren für das Ehrenamt des Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sowie für bis zu zwei Stellvertretungen

Die Gemeinde Hohenstein möchte die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken und die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit künftig noch sichtbarer in die kommunale Arbeit einbinden.

Auf Grundlage der Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sollen daher ein Inklusionsbeauftragter sowie bis zu zwei Stellvertretungen bestellt werden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein. Grundlage der Wahl sind die eingegangenen Bewerbungen sowie die nach § 55 Hessische Gemeindeordnung eingebrachten Wahlvorschläge.

Aufgabe des Inklusionsbeauftragten

Der Inklusionsbeauftragte soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in Hohenstein wahrnehmen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und politische Gremien zur Verfügung stehen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • das Hinwirken auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung,
  • die Mitwirkung bei Fragen der Barrierefreiheit, insbesondere beim Bauen, Wohnen, Verkehr und ÖPNV,
  • die Unterstützung bei Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung,
  • die Förderung der Teilhabe an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten,
  • die Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf,
  • die vertrauliche Entgegennahme von Anliegen und Beschwerden,
  • die Durchführung einer regelmäßigen Sprechstunde,
  • die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Diensten und Hilfsorganisationen,
  • die Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung,
  • sowie eine jährliche Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertretung.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Personen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. ihren Hauptwohnsitz in Hohenstein haben,
  3. die Gewähr dafür bieten, die Aufgabe sachkundig, zuverlässig und unparteiisch wahrzunehmen.

Eine unmittelbare oder mittelbare persönliche Betroffenheit ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Voraussetzung.

Nicht gewählt werden können Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands oder eines Ortsbeirats der Gemeinde Hohenstein.

Rechtsstellung und Entschädigung

Die Tätigkeit wird ehrenamtlich, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausgeübt. Der Inklusionsbeauftragte sowie die Stellvertretungen sind zur Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten und vertraulich zu behandelnde Tatsachen verpflichtet.

Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung gewährt. Der Inklusionsbeauftragte erhält eine regelmäßige Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten (aktuell 58 Euro im Monat). Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte dieser regelmäßigen Aufwandsentschädigung.

Wahlzeit

Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. Die Gemeindevertretung bestimmt bei der Wahl zugleich die Reihenfolge der Stellvertretungen.

Inhalt der Interessenbekundung

Die Interessenbekundung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten,
  • Geburtsdatum,
  • kurzer persönlicher Hintergrund,
  • Motivation für die Übernahme des Ehrenamtes,
  • gegebenenfalls Erfahrungen, Kenntnisse oder Berührungspunkte im Bereich Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, soziale Arbeit, Pflege, Bildung, Ehrenamt oder Selbstvertretung,
  • Angabe, ob die Bewerbung für das Amt des Inklusionsbeauftragten, für eine Stellvertretung oder für beide Funktionen erfolgen soll.

Einreichung

Interessenbekundungen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei:

Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein
Schwalbacher Straße 1
65329 Hohenstein

oder per E-Mail an:
buergermeister@hohenstein-hessen.de

Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen endet am: 31. Juli 2026

Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet und den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Wahl vorgelegt.

Hinweis zum Verfahren

Die Einreichung einer Interessenbekundung begründet keinen Anspruch auf Wahl oder Bestellung. Die Entscheidung über die Wahl des Inklusionsbeauftragten sowie der Stellvertretungen trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein.