Selbstablesung der Wasserzählerstände zum 31.12.2019

Die Ablesekarten werden in der 51. KW versandt. Wir bitten Sie, die Wasseruhren mit Stichtag 31.12.2019 abzulesen und die abgelesenen Daten bis spätestens 16. Januar 2020 an die Gemeindeverwaltung zurück zu senden.

Der Abschnitt kann auch im Rathaus abgegeben werden. Sie können den Zählerstand auch gerne per Fax (06120/2940) oder email (steueramt@hohenstein-hessen.de) melden. Oder Sie nutzen unser Online Formular unter dem Menüpunkt “Aktuelles”.

Sollte uns der Zählerstand bis zum 16.01.2020 nicht vorliegen wird der Verbrauch geschätzt.