Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereiche der Gemeinde Hohenstein

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

 

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936
Geschäftszeichen: 2-LM-05-19-36-01-B-0004#005

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute L A D U N G
zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Folgender Termin wird aufgrund der Gesamtsituation hinsichtlich Covid-19 erneut angesetzt:
In dem Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä, Rheingau-Taunus Kreis, wird gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke der Anhörungstermin erneut anberaumt auf
Dienstag, den 16. März 2021
im Dorfgemeinschaftshaus „Aubachhalle“, Wiesenweg 1, in 65329 Hohenstein-Strinz-Margarethä,
zu welchem die Beteiligten hiermit eingeladen werden.
Die Teilnahme kann nur mit individueller Terminvergabe erfolgen. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitern der Flurbereinigungsbehörde bis zum 12.03.2021 unter der Telefonnummer 06431/91056229 oder per E-Mail an hans-peter.meister@hvbg.hessen.de.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben, oder danach bis spätestens zum 31.03.2021 schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg, Berner Straße 11, 65552 Limburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 16. März 2021 nicht teilzunehmen.
Informationen über den weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens (Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, Abfindungsvereinbarung) sind im Internet unter https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar. In diesen Informationen werden auch der Nachweis des Alten Bestandes, der Abfindungswunsch, die Wertermittlung erläutert. Im Sinne der Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ist auf dieser Internetseite auch der Foliensatz zum nun stattfindenden Anhörungstermin einsehbar.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie findet der Anhörungstermin nicht als öffentliche Veranstaltung statt. Im Einklang mit den Regelungen des PlanSiG müssen sich alle am Anhörungstermin teilnehmenden Personen telefonisch oder schriftlich vorab anmelden und erhalten einen individuellen Termin am Tag der Anhörung. Dasselbe gilt für die Aufnahme der Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn. Ohne Anmeldung erschiene Personen können am Anhörungstermin nicht teilnehmen.
Bedingt durch Corona bitten wir Sie, einen Mundschutz (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

Hinweise:
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes erhalten, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung seines Grundbesitzes im Flurbereinigungsverfahren nachweist.
In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 haben die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus des Ortsteils Strinz-Margarethä ausgelegen. Zur Auskunftserteilung waren Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Verbunden mit dem Auskunftstermin war der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Der ursprünglich am 17. November 2020 als Versammlung geplante Anhörungstermin wurde coronabedingt abgesagt und wird durch diese erneute Ladung nachgeholt.
Im Anhörungstermin am Dienstag, den 16. März 2021 können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte mehr erteilt werden. Zweckmäßigerweise sind die erhaltenen Unterlagen zu den Terminen mitzubringen.

Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 28.01.2021
Im Auftrag
gez. Albrecht

Interaktiver Probestimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung

Im Vorfeld der Kommunalwahl stellen wir Ihnen hier (öffnet sich im Browser, Internet Explorer nicht empfehlenswert) einen interaktiven Probestimmzettel zur Verfügung.
Sie können sich darüber mit dem Original-Stimmzettel der Kommunalwahlen / Gemeindevertretung vertraut machen.
Mithilfe dieses interaktiven Stimmzettels können Sie Stimmen abgeben sowie Bewerberinnen und Bewerber streichen. Die Auswirkungen der Stimmabgabe werden unmittelbar im Stimmzettel angezeigt.
Damit kann man sicherstellen, dass man nicht versehentlich eine ungültige Stimmabgabe vornimmt. Möglich ist auch um die Stimmabgabe im Wahllokal zu beschleunigen, dass man sich die Wahlvorschlagsnummer oder die Nummern der Bewerberinnen und Bewerber notiert, denen man Stimmen abgeben will.
Gerade bei einer Wahl unter Pandemiebedingungen ist das ein großer Vorteil, weil es die Aufenthaltszeit in der Wahlkabine und damit auch im Wahllokal reduzieren kann.

Der interaktive Probestimmzettel dient ausschließlich zu Informationszwecken, er ist nicht zur „echten“ Stimmabgabe zulässig.

Weitere Informationen zu Wahlen in Hohenstein finden Sie hier.

Zertifizierte FFP2 Masken für Hohenstein

Die Gemeinde Hohenstein hat für ihre Bürgerinnen und Bürger CE-zertifizierte FFP2 Masken angeschafft, Pro Bürgerin und Bürger können bis zu sieben Masken bestellt / abgeholt werden. Die Masken werden zum Preis von 1,50 Euro pro Stück abgegeben, 7 Masken kosten 10 Euro.

Sie können ab Montag, den 1. Februar entweder direkt im Bürgerbüro abgeholt werden (gerne auch mit vorheriger Anmeldung unter 06120 290, oder am Fenster rechts der Eingangstüre) oder online bestellt werden unter info@hohenstein-hessen.de.

Hohenstein stellt Eltern von Kitagebühren frei

Bis zum Ende des Lockdowns stellt die Gemeinde Hohenstein die Eltern von den Kitagebühren frei, jedenfalls insoweit die Kinder nicht in der Einrichtung nicht betreut werden, das hat der Gemeindevorstand so beschlossen. Die Entscheidung muss noch in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung bestätigt werden. Diese findet voraussichtlich am 1. März 2021 statt. Anbei finden Sie das Schreiben des Bürgermeisters Daniel Bauer an die Eltern.

Keine Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion der Feuerwehren

Die regelmäßige Weihnachtsbaum-Sammel-Aktion kann aufgrund der Pandemie im Januar 2021 nicht stattfinden. Da die Feuerwehren im hohen Maße systemrelevant sind und zur kritischen Infrastruktur unseres Landes zählen, hat sich die Gemeinde Hohenstein zum Schutz der Feuerwehren gegen eine Sammel-Aktion entschieden.

Ihre Weihnachtsbäume können Sie auf den örtlichen Grünschnittstellen der jeweiligen Ortsteile entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass sämtlicher Weihnachtsschmuck, Lametta etc. entfernt wurde.

Wir bitten um Verständnis.

Update zu den Regeln der Ausgangssperre

Der erste Tag Lockdown und die erste Nacht mit Ausgangssperre haben wir hinter uns. Beides scheint gut funktioniert zu haben. Aber wie sind die Regeln für Weihnachten und Silvester, werden wir häufig gefragt?

Die wegen der hohen Inzidenz verhängte Ausgangssperre beginnt an HEILIGABEND erst um 00:00 Uhr, nicht bereits um 21 Uhr. Am 1. und 2. WEIHNACHTSFEIERTAG beginnt die Ausgangssperre um 22 Uhr.

An allen anderen Tagen gilt die Ausgangssperre ab 21 Uhr – 5 Uhr. Die Allgemeinverfügung gilt bis 30. Dezember. Dort gelten Stand jetzt also keine gesonderten Regeln wegen der Inzidenzen über 200.

Was bedeutet das für uns alle?

Von 21 – 5 Uhr darf das Haus in der Regel nicht verlassen werden! Ausnahmen sind wie folgt definiert:

– die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender
  • die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
  • die Versorgung von Tieren (beispielsweise Gassi gehen) sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention